Habe auf eBay Kleinanzeigen ein Fake erhalten?
Hallo, ich habe auf ebay kleinanzeigen einen Rucksack gekauft. Der VK hat in der Beschreibung nie erwähnt das es ein Fake ist, aber auch nicht das es Original ist, wovon ich ausgegangen bin. Die VK wusste sehr warscheinlich auch nicht das es ein Fake ist, sie hat mir noch die Rechnung geschickt von der Seite auf der sie ihn gekauft hat und ich glaube das das vielen passiert und sie dann nicht auf die Idee kommen.
Ja ich werde sie deswegen noch fragen aber ich wollte zuerst wissen ob ich dann das Recht habe den Rucksack ihr wieder zurück zu schicken oder nicht?
woher ich weiß das es ein Fake ist?:
Ich habe 2 Originale Rucksäcke von der Marke in einer anderen Farbe und Größe. Es handelt sich um einen Fjällräven Kånken Fälschungen sind leicht zu erkennen. Der Stoff ist dünner und weicher, er ist nicht wasserfest, lose fäden, und kein reflektierendes Logo - alles Merkmale für einen Fake.
5 Antworten
aber auch nicht das es Original ist
Hat sie denn den Namen der Marke genannt?
Wenn auch das nicht, dann hat sie nichts falsch gemacht.
Dir hätte das aber am ziemlich sicher viel günstigeren Preis auffallen müssen.
Viele Grüße
Michael
Dann ist das durchaus Betrug.
Steht das auch auf dieser anderen Internetseite?
Dann ist dieser Anbieter bereits der Betrüger und ihr seid beide darauf reingefallen.
Gruß Michael
Dann ist das durchaus Betrug.
Wenn der Verkaeufer nicht wusste, dass es sich um eine Faelschung handelt, kann es kein Betrug sein. Er schuldet aber dennoch ein Original, nur hat das dann nichts mit Betrug zu tun.
Eine diesbezügliche Anzeige würde immer entsprechende Maßnahmen nach sich ziehen und der Verkäufer müsste beweisen, dass er es nicht wusste.
Es einfach zu behaupten, würde ihm wenig bis nichts helfen.
... der Verkäufer müsste beweisen, dass er es nicht wusste
Damit stellst du jetzt aber die tief im deutschen Strafrecht verankerte Unschuldsvermutung voellig auf den Kopf. Nicht der Beschuldigte muss seine Unchuld beweisen sondern es muss ihm seine Schuld bewiesen werden.
Der unwissende Verkaeufer braucht hier also gar nichts zu beweisen.
Schön, dann fange ich jetzt einen lukrativen Handel mit Plagiaten an und behaupte einfach nachher, von nichts gewusst zu haben.
Zurückgeben und Geld zurück verlangen. Egal ob als Fake oder Original ausgegeben, man darf keine Repliken in Deutschland verkaufen
Wenn der Kaufvertrag ueber einen Rucksack "XY" lautet, dann schuldet der Verkaeufer auch einen Rucksack "XY" und keine Faelschung eines "XY" Rucksacks. Dafuer spielt es auch keine Rolle, ob der Verkaeufer von der Faelschung wusste.
Es stand, wie gesagt nicht in der Anzeige, dass es Original ist
Deshalb muss die Verkäuferin ihn nicht zurück nehmen, wenn dann nur aus Kulanz.
Manchmal hat man eben ein bisschen Pech
Umgekehrt! Wenn in der Anzeige nichts von einer Kopie stand, schuldet der Verkaeufer ein Original.
Sie haben da leider überhaupt keine Ansprüche, da es sich um einen Privatverkauf handelte und die Transaktion somit von jeglicher Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen ist.
Bei Privatverkauf gilt leider "gekauft wie gesehen".
Selbstverstaendlich gibt es die Sachmaengelhaftung ("Gewaehrleistung") auch bei nPrivatverkaeufen. Sie kann allerdings - anders als beim Kauf Privatmann von Unternehmer - wirksam ausgeschlossen werden. Wurde dies aber nicht getan, haftet auch der "Privatverkaeufer" 24 Monate lang fuer alle achmaengel, die dem Artikel bereits zum Zeitpunkt dessen Uebergabe an den Kaeufer angehaftet haben.
Unabhaengig davon schuldet der Privatverkaeufer natuerlich genau den Artikel, ueber den er mit dem Kaeufer einen Kaufvertrag geschlossen hat. Und da scheint hier ein Rucksack einer bestimmten Marke zu sein und eben keine Faelschung davon.
Ja sowohl im Titel als auch in der Beschreibung. Ich habe ihn gebraucht gekauft, daher ist der Preis gerechtfertigt.