Handlungs- und Willensfreiheit am Beispiel von Missbrauch?


19.12.2023, 17:40

Frage 2 Berichtigung : Was geht darüber hinaus?*

1 Antwort

Aus Sicht des Opfers:

Handlungs- und Willensfreiheit des Opfers begründet das Recht, NEIN zu sagen.

Aus Sicht des Täters:
Bewußtes Übertreten der Handlungs- und Willensfreiheit des Opfers. Willkürliches Überschreiten der durch Recht und Moral eingeschränkten eigenen Handlungsfreiheit ggü. Dritten, hier insbesondere das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Handeln OHNE Willensfreiheit, da diese auf erlaubte Handlungen beschränkt ist.

Woher ich das weiß:Hobby