Handlungs- und Willensfreiheit am Beispiel von Missbrauch?
Hallo Leute,
in Ethik behandeln wir gerade das Thema Handlungs- und Willensfreiheit und wie diese miteinander in Verbindung stehen. Als Aufgabe haben wir nun bekommen, dass wir Handlungs- und Willensfreiheit auf das Beispiel eines Missbrauchs beziehen sollen
Was unterliegt der Handlungsfreiheit und was der Willensfreiheit?
Wobei sind hier die moralischen Grenzen gesetzt und was geht über die moralischen Grenzen da bei Ihnen hinaus?
Werden die moralischen Grenzen von der Handlungsfreiheit oder der Willensfreiheit eingeschränkt?
Welche Freiheit überwiegt der Anderen in diesem Fall?
Frage 2 Berichtigung : Was geht darüber hinaus?*
1 Antwort
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Aus Sicht des Opfers:
Handlungs- und Willensfreiheit des Opfers begründet das Recht, NEIN zu sagen.
Aus Sicht des Täters:
Bewußtes Übertreten der Handlungs- und Willensfreiheit des Opfers. Willkürliches Überschreiten der durch Recht und Moral eingeschränkten eigenen Handlungsfreiheit ggü. Dritten, hier insbesondere das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Handeln OHNE Willensfreiheit, da diese auf erlaubte Handlungen beschränkt ist.