Hab ich falsch reagiert?

4 Antworten

Naja du hast ihnen ja erklärt, dass ihre Behandlung zwei Stunden dauert. Da du die anderen Personen danach nicht warten lassen willst, wegen dem Vorgänger wäre die Alternative einfach eine kürzere Behandlung zu machen als gebucht oder sie wie du es gemacht hast, vor die Tür zu setzen.

Wenn du dir das geldtechnisch und reputationstechnisch leisten kannst dann gut für dich.

Ich bin auch ein chronischer zuspätkommer. Aber ich nehme es auch hin, dass ich dann nicht die vollen 15 min Kopfmassage beim Haare schneiden bekomme etc. Es geht ja schließlich auf die Kosten des Unternehmens.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Termine für die Kunden bitte immer schriftlich bestätigen und die AGB mit anfügen. Wird der Termin vor Ort vereinbart, auf einen Zettel schreiben wo die AGB mit all diesen Angaben aufgeführt sind.

Auch sollte auf eurer Homepage deutlich darauf hingewiesen werden, dass Pünktlichkeit notwendig ist, und bei Verspätung und/oder Nichterscheinen der Termin nicht wahrgenommen und in Rechnung gestellt wird.

Ihr habt dadurch finanzielle Einbußen, es ist euer Recht so zu agieren.

Als Unternehmerin solltest du vor allem professioneller handeln

Du schreibst:

Die beiden kommen grundsätzlich immer so 10 Minuten zu spät.
Ich habe ihr freundlich erklärt das es nicht geht und mit 5-10 Minuten kann ich leben bzw auch MAL akzeptieren aber nicht ständig und permanent 

Bisher hast du es doch jedes Mal akzeptiert. Warum sollen dein Kunden davon ausgehen, dass es heute anders ist?

Es waren aber keine 10 Minuten sondern 16!

Und irgendwann werden es auch 20 oder 30 Minuten sein, wenn keine klaren Regeln gibt.

Das letzte Mal hat der Mann ernsthaft zu mir gesagt dass 10 Minuten Kulanz ja wohl drinnen sind...

Das wären bei 3 Kunden 30 Minuten und dem 4. Kunden, der pünktlich da ist, musst du erklären, dass er trotz Termin ein halbe Stunde warten muss.

3 Kunden, die unzuverlässig sind und 1 Kunde, der zukünftig zur Konkurrenz geht. Nicht gut, oder?

Natürlich ist dieses Beispiel überspitzt, beschreibt aber grundsätzlich das Problem.

Du musst deine Kunden keine Kulanz-Zonen einrichten. Deine Kunden könnten ja vielleicht auch ein paar Minuten früher da sein.

In der Praxis wird es immer mal vorkommen, dass sich jemand verspätet. Das ist nicht in Ordnung, lässt sicher aber kaum verhindern.

Wichtig ist, dass man sich schlecht auf Pünktlichkeit beziehen kann, wenn gleichzeitig ein Zuspätkommen akzeptiert wird.

Du schreibst:

Ich war einfach nur unglaublich genervt weil das einfach ständig vorkommt bei ihr und die das voll in Ordnung findet.
Kein Entschuldigung kein gar nichts.

Ich bin sicher, dass du auch anders gehandelt hättest, wenn dir die Tante und ihr Mann jedes Mal eine herzzerreißende Geschichte aufgetischt hätten.

Für persönliche Befindlichkeiten ist im Business jedoch wenig Platz.

Das hat auch nichts mit fehlender Empathie zu tun, sondern mit deiner Fürsorgepflicht deinen Angestellten gegenüber.

Tatsächlich geht es nämlich nicht um 5 oder 10 Min. Wenn du diese Ausfälle auf das Geschäftsjahr hochrechnest, summieren sich da schnell schnell erhebliche Zeit- und somit Zahlungsausfälle.

Du schreibst:

Ich habe aber ja auch noch Termine im Anschluss ...es ist nicht so das ich nichts zutun hätte...wir sind immer ausgebucht.

Die Leute kommen zu dir, weil du offensichtlich einen guten Job machst und ein attraktives Preis-Leistung-Verhältnis anbietest.

In einer Branche mit viel Wettbewerb steht und fällt die Kundenzufriedenheit mit dem der Service.

Du schreibst:

Ich habe sie also "rausgeworfen"

Das kommt auf die Sichtweise an. Hast du die wiederholte Verspätung zu verantworten? Nein.

Müssen andere Kunden die Konsequenzen für die Unzuverlässigkeit anderer tragen? Nein.

Häufig stellt sich auch die Frage, ob und wann Kunden auch bezahlen müssen, obwohl sie den Termin nicht eingehalten haben.
Die Rechtslage

§ 611 BGB

Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

Dies bedeutet:

Vertragsparteien können selbst Termine bestimmen, an denen bestimmte Leistungen zu erbringen sind.

Allerdings kann keine Leistung in Rechnung gestellt werden, die nicht erbracht wurde.

Dies bedeutet:

Ggf. kann ein Anspruch Schadenersatz geltend gemacht werden. Allerdings nur muss der Gläubiger auch einen nachweisbaren Schaden erlitten haben.

Im Klartext: Der zu betreibende Aufwand steht wahrscheinlich in keinem Verhältnis zu entgangenen Gewinn.

Tipp: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Das Vertragspartner geschlossene Verträge erfüllen müssen ist gesetzlich geregelt und muss nicht zusätzlich vereinbart werden.

Allerdings gelten Verträge wechselseitig.

Vor diesem Hintergrund ist es für den Unternehmer ratsam in seinen AGB zu bestimmen, wann eine Leistungsanspruch ausgeschlossen werden kann. Mögliche Ansprüche auf Schadenersatz bleiben hiervon jedoch unberührt.

Mein Tipp:

Für kleines Geld lassen sich z.B. Flyer oder Visitenkarten mit QR-Code herstellen.

Neben der Eigenwerbung für deine Angebote könntest du deinen Kunden in wenigen Sätzen erklären, weshalb die Einhaltung von Terminen wichtig ist.

Oftmals machen sich die Kunden über so etwas keine Gedanken. Wer verreisen möchte erwarten sich nicht, dass die Bahn so kulant ist und 5 Minuten wartet, oder?

Du schreibst:

Und jetzt habe ich ein schlechtes Gewissen..

Nachvollziehbar, aber unbegründet.

Und nachtragend bist du sicher auch nicht. Das du dich bei den Leuten für deine Entscheidung entschuldigst wäre jedoch ein falsches Zeichen. Deine Kunden würden sich bestätigt fühlen und alles bleibt wie es ist.

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