Hab ich das Recht auf Arbeitslosengeld wenn bereits ein Job vorliegt, jedoch erst in 2/3 Monaten Vertragsbeginn ist?

2 Antworten

Ja das ist kein Hinderungsgrund.

Wenn du aktuell Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, besteht dieser auch bis zum Beginn des neuen Jobs weiter.

Du kannst und solltest den Vertragsbeginn der Arbeitsagentur so mitteilen. Die werden sich auch eher für dich darüber freuen, das du eine Zusage hast und das du nur noch 2-3 Monate ALG 1 bekommen musst.

Hast Du denn schon bisher gearbeitet? Wenn nein, dann wirst Du kein Arbeitslosengeld bekommen. Entweder müssen Dich Deine Eltern unterhalten, je nach Deinem Alter, oder Du kannst Bürgergeld beantragen.