Wie wird Arbeitslosengeld bei unterschiedlichen Gehalt berechnet?

2 Antworten

Normalerweise wird beim ALG I als Bemessungsrahmen der durchschnittliche Zeitraum von mindestens 12 Monaten sv-pflichtiger Beschäftigung innerhalb einer Rahmenfrist von 30 Monaten berücksichtigt für einen Grundanspruch auf 6 Monate ALG I.

Solltest Du innerhalb der 30 Monate Rahmenfrist insgesamt > 12 Monate sv-pflichtig beschäftigt gewesen sein, so kann m.W. für eine Anspruchsdauer > 6 Monate auch ein für Dich entsprechend längerer Beitragszeitraum zur Durchschnittsbildung berücksichtigt werden, wenn Du zuletzt nur wenige Monate von Vollzeit in Teilzeit gewechselt hattest.

Wichtig ist für das ALG I aber auch, ob Du grundlegend wieder in VZ, oder künftig nur noch in TZ vermittelt werden wollen würdest.