Hab ich Anspruch auf 1 Kellerraum?

AngiedieSchlaue  20.06.2024, 14:01

Welchen Part spielen denn Deine Tanten? Was haben die denn mit Deiner Wohnung zu tun?

TimoEpunkt 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 14:07

Die kennen den Vermieter. Ursprünglich wollte ich ganz woanders hinziehen aber habe nichts freies gefunden und die mischen sich gerne in die Angelegenheiten anderer ein.

2 Antworten

Du hast einen Kellerraum gemietet und bezahlst den auch, richtig?

In dem Fall hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass er Dir bei Antritt der Mietsache zur Verfügung steht. Das hat er wohl nicht getan und insofern solltest Du ihm schriftlich eine Frist von einer Woche stellen, in der er den Platz räumt.

Tut er das nicht, kannst Du das übernehmen und die Sachen an anderen Orten gegen Gebühr lagern. Diese Lagerkosten und Deinen Zeitaufwand kannst Du ihm in Rechnung stellen.


TimoEpunkt 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 13:43

Im Mietvertrag steht, dass ich zusätzlich zu meiner Wohnung auch einen Anspruch auf 1 Kellerraum habe. Der war aber noch voll vom Vormieter und ich hätte ihn leerräumen sollen, damit ich ihn haben kann.

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sumpfbub  20.06.2024, 13:44
@TimoEpunkt

Steht im Vertrag etwas von dieser Räumungspflicht? Wenn nein: Siehe meine obige Antwort.

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TimoEpunkt 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 13:48
@sumpfbub

Nein, dass steht nicht im Vertrag. Das kam erst im Nachhinein. Es ist alles leider nicht so einfach wegen meinen Tanten und mit dem Vermieter will ich es mir auch nicht verscherzen. Es reicht schon, wenn mir meine Tanten dann das Leben zur Hölle machen würden.

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TimoEpunkt 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 13:49
@sumpfbub

Der Vermieter hat damals einen Hänger vor die Tür gestellt und Leute vorbei geschickt, die den Kellerraum dann leergeräumt haben.

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sumpfbub  20.06.2024, 13:57
@TimoEpunkt

Es liegt an Dir zu zeigen, wie wichtig Dir Deine Rechte sind. Ich habe den Eindruck, dass man Dich leicht manipulieren kann. Es ist aber Dein Leben und Du hast die Wohnung gemietet; niemand sonst. Da können Verwandte zwar maulen, aber letzten Endes geht es sie nichts an.

Und ein Vermieter hat keine unumschränkte Macht, die er nach Gutdünken nutzen kann. Momentan bist Du der klare Verlierer. Mir würde das nicht gefallen, denn das nagt ganz langsam am Selbstwertgefühl. Vielleicht bist Du aber anders und Dir ist das egal.

Du solltest Dir mal Gedanken machen, ob Du es jemals gelernt hast, im rechten Maß Menschen auf die Füße zu treten. Es hilft Dir ungemein, wenn Du das kannst und man wird Dich auch durchaus mehr ernst nehmen, wenn man merkt, dass Du Grenzen setzen kannst.

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Eckengucker  20.06.2024, 13:57
@TimoEpunkt

so weit so gut.

Ich lese aus der Frage aber noch evtl. heraus:

Auch mündliche Zusagen rund um den Mietvertrag sind möglich. Das gilt sowohl für den Mietvertrag selbst als auch für einen Vorvertrag und für mündliche Zusagen (Versprechen), die nicht im Mietvertrag festgehalten wurden.

Nun die Rückfrage, hat der Frager gegenüber dem Vermieter gesagt, er verzichtet auf den Keller? Hat der Vermieter das akzeptiert ist das eine mündliche Vereinbarung.

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sumpfbub  20.06.2024, 14:01
@Eckengucker

Eine Gültigkeit könnte vorliegen, doch ist diese eher schwer nachweisbar, zumal es ja auch eine schriftliche Vereinbarung gibt. Man kann darüber lange streiten.

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TimoEpunkt 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 14:05
@sumpfbub

Eigentlich bin ich schon in der Lage, Grenzen zu setzen. Die Sache ist nur die, dass es nicht so einfach ist, wenn eine Tante direkt neben dir wohnt und die andere 1 Haus weiter. Meine Tanten telefonieren zwischendurch mit dem Vermieter, wenn sie Fragen haben bezüglich ihrer Wohnungen etc. Und wenn er das dann erwähnt, hab ich die beiden wieder direkt im Nacken sitzen. Ich kann ja nicht einmal den Dachboden mitbenutzen, weil meine Tante den für sich beansprucht hat, obwohl in unserem Haus noch 5 weitere Leute wohnen.

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Eckengucker  20.06.2024, 14:07
@TimoEpunkt

Wende dich an den Vermieter. Kläre die Geschichte, hol dir den Raum wenn es noch möglich ist. Dafür braucht man kein Forum. Dich nerven deine Tanten doch, also nimm es gefälligst selbst in die Hand. Das nennt sich "sich bewegen".

Wie können wir hier beurteilen, welche mündlichen Zusatzverträge du mit dem Vermieter getroffen hast.

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TimoEpunkt 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 14:10
@Eckengucker

Ich hab doch geschrieben, dass sie das einfach abgelehnt haben ohne, dass ich groß darüber nachdenken konnte. Der Vermieter hat mich nicht selbst gefragt und er bekam diesbezüglich auch keine Antwort von mir.

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Was hatten denn deine Tanten damit zu tun?

Hast Du den Raum nun leer geräumt (hättest Du wirklich nicht machen müssen) und hast Du einen Schlüssel dafür? Auf jeden fall wirst Du wohl den Vermieter nun fragen müssen, ob Du den Raum jetzt nutzen kannst, und auch verschließen.


TimoEpunkt 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 13:40

Weil die ihn schon länger kennen. Sie denken immer, sie tun das richtige und mischen sich gerne überall ein. Ich hab ihn nicht leergeräumt. Meine Tanten haben den Vermieter angerufen und gesagt, ich bräuchte ihn nicht. Ich glaube, dass war so eine Art Vorraussetzung, dass ich ihn haben darf. Laut Mietvertrag hätte ich auch so Anspruch drauf gehabt.

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