Gullydeckel ausgehoben und Sachbeschädigung?
Hallo liebe Leser,
ich bin Benni, 31 jahre alt
Kurze Info im Voraus: Ich wurde von den Beamten zum Zeitpunkt der Befragung auf einen Alkoholwert von 1,7 Promille getestet.
Ich war mit einem guten Bekannten (ich sehe ihn nicht oft) zu Fuss in der Stadt unterwegs.
Nachdem wir gut einen im Tee hatten wollten wir den Abend beenden.
Ich beschloss, ihn noch mit nach Hause zu begleiten.
Nach kurzer Zeit standen wir vor einem PKW und faselten irgendwas.
Schimpften vielleicht auch über etwas.
Weiss aber nicht mehr genau was.
Auf jeden Fall kam es dann zu unschönen Taten.
Mein Bekannter sprang mit voller Wucht auf die Motorhaube des PKW.
Ich wollte das gleiche tun, traute mich allerdings nicht.
Ich stoss zaghaft und kaum mit Schwung an die Seite des PKW.
Kurz darauf schrie jemand aus dem Fenster, dass er die Polizei informiert hat.
Wir schenkten seiner Aussage jedoch wenig Beachtung und liefen weiter.
Kurze Zeit später sprang mein Bekannter wieder frontal auf ein PKW und ich glaube nochmal.
Ich weiss auch nicht mehr genau was ich dabei gesehen habe, aber ich glaube bei einem PKW ist eine ganz schöne Delle durch sein Aufprall in die Motorhaube entstanden.
Desweiteren glaube ich, dass er vor einem PKW stand und mit seinem Schlüssel etwas gemacht hat.
Aber das weiss ich auch nicht mehr genau.
Daran kann ich mich leider kaum erinnern und das nervt richtig!
Später waren wir kurz vor seiner Wohnung und wir kamen auf die dumme Idee Gullydeckel auszuheben.
Ich habe drei oder vier ausgehoben und gleich wieder auf die Strasse gelegt.
Als wir zur Wohnung ankamen, quatschten wir noch kurz und ich verabschiedete mich.
Kurz nachdem ich losgelaufen war kam ein Streifenwagen um die Ecke und hielt mich an.
Die zwei Polizisten wussten glaube schon, dass ich was gemacht habe.
Sie fragten mich wo ich herkomme und ob noch jemand mit mir unterwegs war.
Sie meinten, dass PKW´s demoliert wurden und auch das mit den Gullydeckeln wussten sie.
Und sie wussten auch, dass mein Bekannter eine rote Jacke trug.
Ich sagte erst, das ich nichts sagen werde aber redete dann.
Ich gab zu, dass ich Gullydeckel ausgehoben habe aber keine PKW´s beschädigt habe.
Die Polizisten machten ein Foto von mir und von meinen Händen, die auf beiden Handrücken Blessuren aufwiesen.
Sie wollten auch den Namen von meinem Bekannten.
Ich gab ihnen dessen Namen und auch Handynummer.
Der eine Polizist fragte mich, warum ich das gemacht habe.
Darauf hin antwortete ich, dass es dumm war und ich in den Moment nicht wusste was ich tue.
Er sagte mir, dass ich Post bekomme und ich durfte nach der Befragung nach Hause gehen.
Ich bin nicht vorbestraft also bin ich doch Ersttäter, oder?
Auch das ich die Tat gestanden habe hilft mir, oder?
Welche Strafe erwartet mich oder muss ich sogar ins Gefängnis?
Ich wünschte ich hätte das nie gemacht!
Ich bekomme es einfach nicht mehr aus den Kopf und habe auch ehrlich gesagt Angst was für Folgen auf mich zukommen.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
3 Antworten
Hallo AchillesSLF,
um dich etwas zu beruhigen, erwähne ich zunächst einmal die Tatsache, dass du für diese Straftaten mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit keine Haftstrafe erhalten wirst.
Dennoch sind es mehrere Straftaten, die du begangen hast. Die wären:
- Sachbeschädigung,
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und falls dies ebenfalls zum Protokoll hinzugefügt wurde, kommt noch
- eine Ruhestörung hinzu.
Beginnen wir mit der Sachbeschädigung:
Hier wirst du eventuell dazu aufgefordert werden, den entstandenen Schaden zu begleichen. Da deine Begleitung ebenfalls für diesen Sachschaden aufkommen muss, werdet IHR BEIDE also dazu aufgefordert werden, den Schaden zu begleichen.
Dann haben wir einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr:
Dies steht in der Tat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren in Verbindung. Dennoch wird hier vermutlich berücksichtigt, dass du den Gullideckel immerhin auf der Straße liegen gelassen hast, sodass das Loch wieder geschlossen werden kann, anstatt, wie andere das "aus Jucks und Tollerei" tun, diesen zu verstecken oder irgendwo zu entsorgen, sodass das Loch vorerst offen bleibt, massiv den Straßenverkehr behindert und Leben in Gefahr bringt. Hier könntest du also entweder mit einer Geldstrafe oder mit einer Bewährung rechnen.
Der letzte Punkt ist die Ruhestörung - falls die Polizei dies zum Protokoll hinzugefügt haben sollte:
Sollte es nicht zum Protokoll hinzugefügt worden sein, könntest du Glück haben, dass du bezüglich dieser Angelegenheit nichts erhalten wirst.
Sollte es doch zum Protokoll hinzugefügt worden sein, so könnte die Ruhestörung lediglich eine Nebenrolle spielen, dürfte jedoch nichts gravierendes sein.
Alles in Allem, ohne die Akte zu kennen, würde ich sagen, dass du eine Bewährungsstrafe erhalten könntest und dennoch zusätzlich für den Sachschaden aufkommen musst.
Da du auch nicht vorbestraft bist, könntest du tatsächlich Glück haben, dass du eine Bewährungsstrafe erhalten könntest. Doch Vorsicht:
Es kommt auch darauf an, wie die Richterin/der Richter entscheiden wird.
LG, Toxic38
Gern geschehen :-)
Ich wünsche dir alles Gute und drücke dir die Daumen :-)
Aber keine Dummheiten mehr machen. Denn wenn dies in das polizeiliche Führungszeugnis stehen sollte, dann bist du sozusagen "gebranntmarkt" und kannst bei eventuellen, späteren Straftaten nicht mehr darauf plädieren, dass du keine Vorstrafen hast; dass du nicht vorbestraft bist. Denn dann musst du wirklich mit bösen, strafrechtlichen Konsequenzen rechnen (Haftstrafe). Na ja, je nachdem, was gemacht wurde.
Das wird gravierend. Sachbeschädigung, Verkehrsgefährdung. Bewährungsstrafe, wenn Du Glück hast und den angerichteten Schaden bezahlen. Das wird in die Tausende gehen.
Ich bin nicht vorbestraft also bin ich doch Ersttäter, oder?
Auch das ich die Tat gestanden habe hilft mir, oder?
das macht die sache nicht wirklich billiger...
sachbeschädigung, eingriff in den straßenverkehr, ruhestörung......
wird teuer
Hallo catweasel66,
danke für deine Antwort.
ojeee.... :/
Hallo Toxic38,
danke für deine ausführliche Antwort! :)
Das hilft mir schon ein wenig weiter.