Gütertrennug Landwirtschaft und Immobilien?
Hallo zusammen,
meine Verlobte und ich werden bald Heiraten.
Ihre Eltern haben Immobilien, sowohl Neubau als auch etwas älter und meine Freundin wird ca 3 Wohneinheiten erben (in den eigenen Häusern)
Ihr Vater hat uns nahegelegt einen Ehevertrag abzuschließen damit "mein" Landwirtschaftlicher Betrieb mit 5ha Eigenland(Pachtfläche außen vor)+ Betriebsgebäude und "ihre" Immobilien nicht zum Streit führen im Falle einer Trennung.(welche natürlich nicht geplant ist.. ;)..)
Ich kenne mich da leider nicht aus und wir wären beide nicht von selbst auf die Idee gekommen bzw haben überhaupt nicht daran gedacht einen Ehevertrag abzuschließen.
Kann mir jemand grob erklären wie das abläuft mit der Gütertrennung und ob das Sinn macht?
Sowohl der Betrieb als auch die Immobilien sind noch nicht überschrieben.
Mir kam es ehrlich gesagt nur komisch vor dass ihr Vater es uns ans Herz gelegt hat und besonders auf den Schutz des landwirtschaftlichen Betriebes hingewiesen hat.
Immerhin sind Immobilien in unserer Region in Baden Württemberg auch sehr hoch im Kurs.
LG
6 Antworten
Viele machen sich da zuviele Ängste, zumal wenn es juristische Laien sind.
Man darf nur keine "Gütergemeinschaft" machen - was eh in der Landwirtschaft Irrsinn wäre und das würde nur ab einer speziellen Notarurkunde gelten.
Eine Frau, die in einen Betrieb einheiratetet kann ansonsten unmöglich Fläche und Betriebsgebäude bei Trennung mitnehmen.
Ansonsten könnte es nur bedenklich werden, wenn der Betrieb sehr hohe Gewinne einfährt, z.B. 100 000 € im Jahr und die Frau erheblich in der Landwirtschaft mitwirkt. Dann hat sie Anspruch auf "Zugewinne" - was dann aber auch gerecht wäre, weil sie Arbeit reingesteckt hat.
Bei Gütertrennung bleibt alles getrennt, was aber steuerlich ungünstiger ist.
Kommt darauf an wie man es als Vertrag ausgestaltet.
Gütertrennung, bedeutet beide führen ihr eigenes Vermögen, es gibt auch kein Zugewinnausgleich.
Na ja.. Wie steht deine zukünftige Frau hierzu? Hast du dich schon mal mit der Gütertrennung beschäftigt?
Bei Zugewinn zählt das Vermögen was jeder in die Ehe eingebracht hat - als Anfangsvermögen. Erbmasse wird dem Anfangsvermögen zugerechnet und fällt bei einer Scheidung nicht in den Zugewinn.
Die Gütertrennung- spielt nicht nur bei Scheidung eine Rolle- sondern auch im Erbfall während der Ehe und hat in dem Fall auch eine andere steuerliche Wirkung. Bei Gütertrennung gibt es nichts gemeinsam erwirtschaftes- sondern jeder "verdient " sein eigenes Vermögen.
Vielleicht macht es für dich Sinn den Hof bereits vor Eheschließung zu übernehmen- dann ist er meines Wissens aus dem Zugewinn raus. Dann wird bei Scheidung beim Vermögensausgleich eine mögliche Wertsteigerung des Hofes berücksichtigt.
Bei Ihren geerbten, geschenkten Immobilien kommt es auf die Differenz zwischen Zugang und Zeitpunkt der Scheidung an.
Inwieweit es deinen Betrieb bei einer Scheidung kosten könnte? Wären für mich Gedanken, die ich mit dem Steuerberater des Betriebes und ggfls einem Anwalt besprechen würde.
Ich denke das Thema solltet ihr untereinander klären und euch ggfls unabhängig voneinander beraten lassen. Und hierbei auch Szenarien mit möglichen Kindern, sie unter Umständen kein eigenes Einkommen mehr oder einer von euch stirbt ohne Kinder durchspielen.
Wie kommst Du darauf?
Weiß Sie schon, dass sie ihre Eltern überlebt?
Vielleicht hat SV nur Angst, dass Dein Betrieb sich nicht rentiert und die privaten Objekte den Bach nunter gehen.
Hallo Gütertrennung macht Sinn, was die Landwirtschaft betrifft ist sowieso extra, alles was da dazugehört nennt man Landwirtschaftliches Betriebsvermögen
was sie nach der Hochzeit erbt gehört sowieso ihr und bei dir genauso