Grussformel für einen negativ gemeinten Brief an eine Behörde?
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4 Antworten
Behörden schreibt man nicht persönlich an sondern als Behörde
mit Vorgang-Betrifft-hier
Zum Vorgang die Vorgangsnummer
zum Betrifft, zB-Ihr Bescheid vom
zu hier-Widerspruch gegen den Bescheid vom.
Behörden sind Institutionen wo Angestellte im öffentlichen Dienst oder Beamten als Sachbearbeiter dienstlich verwendet werden.
Die Personen arbeiten nach Vorschrift, sind Weisung gebunden, haben meist keinen oder einen sehr geringen Ermessensspielraum.
Wer auf den deutschen Amtsschimmel schimpft dem sei gesagt, das es in Ländern ohne eine funktionierende Verwaltung, wo man sich mit Bakschisch durchwuseln muss nicht einfacher ist.
Bei einer deutschen Verwaltung weist Du woran Du bist, dir steht der Rechtsweg gegen jede nicht unaufschiebbare Maßnahme nach dem Verwaltungsrecht offen.
Auch Kritik immer höflich, sachlich und neutral formulieren.
Versetz Dich immer in die Person, die das liest. Wem kommst Du eher entgegen, dem, der sich da aufregt, oder dem, der sein Anliegen vernünftig rüberbringt?
Zumal Du vielleicht auch im späteren Leben in anderen Fragen vielleicht nochmal mit denen zu tun hast.
In dem Fall würde ich schreiben:
An die Damen und Herren der Behörde.
Und Achtung beim Text dann aufpassen, dass keine Beleidigungen oder ehrverletzende Bemerkungen vorkommen.
Deinem Ärger darfst Du aber Luft machen aber sachlich bleiben.
Auch wenn man Kritik üben will ist es üblich höflich zu bleiben und auf der Sachebene.
Danke