Gründe für die ablehnung einer Maßnahme vom jobcenter?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
  • Maßnahme wegen Krankheit oder Behinderung nicht zumutbar.
  • Maßnahme allgemein nicht zumutbar (Maßnahme geht mehr als 40 Stunden pro Woche, Teilnahme über 6 Monate etc.)
  • Maßnahme ist ungeeignet/sinnlos. Sinnlos ist sie z.b. wenn man vorher in der IT gearbeitet hat aber man dann zum Computerkurs geschickt wird oder die Bewerbungsunterlagen tip top sind aber man trotzdem einen Bewerbungskurs machen soll. Genau das selbe gilt für 1 Euro Jobs und beschäftigungsmaßnahmen (Malen, Grundrechenaufgaben, kochen etc.). Es bringt einen nicht bei der Eingliederung in Arbeit weiter.
  • Man bezieht keine Sozialleistungen mehr. Der Grund warum nicht ist egal.
  • Maßnahmenzuweisung/Eingliederungsverwaltungsakt hat keine Rechtsfolgenbelehrung. Maßnahmen dürfen dann Sanktionslos abgelehnt werden.

Was macht man aber wenn die Maßnahmenzuweisung oder der Eingliederungverwaltungsakt rechtsmäßig ist und die Maßnahme zumutbar und es sich um eine Nettomaßnahme mit automatischer verlängerung bei versäumnissen (krankheit etc.) handelt? Es gibt trotzdem einen Weg diesen abzuwehren:

Man erscheint zum angegebenen Zeitpunkt beim Maßnahmenträger aber weigert sich die Maßnahmenverträge (Datenschutzerklärung, Maßnahmenvertrag, Hausordnung, Unfallverhütungsvorschrift etc.) zu unterschreiben. Als Grund gibt man an das man deren zusammengezimmertes geschreibsel erstmal in ruhe prüfen möchte (7 Tage prüfzeit einräumen lassen). Danach kann man die Unterschrift aus verschiedenen Gründen verweigern: Datenschutz(bedenken), schwierige Klauseln (z.b. Schadensersatzforderungen bei versäumnissen), Vertrag nicht genug bestimmt (Dinge die drinnen stehen müssen stehen nicht drinne). Ohne unterschriebene Verträge ist eine Maßnahme allerdings ausgeschlossen denn der Maßnahmenträger darf keine persönlichen Informationen speichern, kann nicht mit dem Jobcenter abrechnen und auch das mit der Unfallversicherung muss erst geklärt werden. Teilnehmen möchte man natürlich (immer sagen!!!) aber man möchte die Verträge nicht unterschreiben. Dazu besteht auch keine Pflicht den es handelt sich um ganz normale öffentlich rechtliche Verträge. Weigert sich der Träger die Verträge rauszugeben warten bis man nach Hause geschickt wird und dann die Verträge per FAX von zuhause aus anfordern.

Als Zeugen das man da war können die anderen Teilnehmer dienen mit denen man sich verbünden kann um gemeinsam diese Maßnahme abzuwehren :) Denn viele haben da keine Lust drauf.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.

Ein paar mehr Details wären hilfreich, um dir helfen zu können.

Eine fehlende Potentialanalyse wäre z.B. ein Formfehler, der ausreicht um die Maßnahme zu kippen. Wann hattest du das letzte Mal Kontankt zum JC?


Melo123765 
Beitragsersteller
 08.02.2021, 09:02

Habe gestern ein Wiederspruch eingelegt. Die Dame hat mir heute geantwortet. Heute wäre der Termin. Sie sagt ich muss dahin sie weist mich auf die rechtsfolgen hin denn ich wäre seit Mai krank und hätte bis jetzt nichts gefunden und es wäre definitiv nötig.

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Melo123765 
Beitragsersteller
 08.02.2021, 09:08
@HansHans355

Ich hab die Frage beantwortet. Ich sagte doch gestern. Ich habe gestern ein Wiederspruch eingelegt und heute habe ich eine Ablehnung bekommen.

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HansHans355  08.02.2021, 09:25
@Melo123765

Wann hattest du VOR der Zuweisung das letzte Mal Kontakt mit dem JC? Das ist entscheidend, wenn das 4-6 Monate oder länger her war, wäre die Zuweisung unzulässig.

Hast du heute irgendwas bei der Maßnahme unterschrieben? Hoffentlich hast du dir einfach alle Unterlagen gegriffen und eingesteckt.....

Lass beim Jobcenter mal Telefonnummer und Mailadresse löschen. Die sollen dich ab sofort nur noch per Briefpost erreichen. Dauert länger und Telefonate sind nicht nachweisbar.

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Melo123765 
Beitragsersteller
 08.02.2021, 10:44
@HansHans355

Also vor der Zuweisung habe ich das letzte mal ungefähr vor einem halben Jahr Kontakt mit der Beraterin. Und bei der Maßnahme war ich heute auch nicht ich bin nicht erschienen ich habe gestern Nacht Widerspruch eingelegt und darauf hat die Dame mir heute sofort geantwortet und hat gemeint dass es Pflicht ist dass ich da teilnehmen muss. Daraufhin habe ich gefragt ob wir eine eingliederungsvereinbarung haben. Das habe ich nur gefragt weil ich recherchiere habe und erfahren habe dass sie mir ohne diese Vereinbarung nicht verkürzen oder sperren können. Daraufhin hat die hat mir die Dame nicht geantwortet hat nochmals gesagt dass sie mich auf die Rechtsfolgen weisen will und mir sagt dass es Pflicht ist und ich da teilnehmen muss und das für Sie das Thema abgeschlossen ist. Ich weiß jetzt gar nicht wie ich vorgehen soll ob ich darauf jetzt noch mal antworten soll ob ich alles ignorieren kann einfach was mir dann ich weiß jetzt gar nicht wie ich vorgehen soll ob ich darauf jetzt noch mal antworten soll ob ich alles ignorieren kann einfach was mir dann einfach ob die mir das Geld sperren oder etwas verkürzen können ich weiß das alles jetzt schon das bereitet mir große Sorgen. Ich bin gelernte Kauffrau ich weiß wie man Bewerbung schreiben soll das habe ich auch ganz gut begründet und ich wüsste nicht für was ich so eine Eingliederungsmaßnahme brauche. Außerdem meint die Dame dass ich jetzt seit sehr sehr langem krankgeschrieben bin und deswegen ist sehr sehr dringend notwendig sei was ich aber nicht so sehe. Das habe ich begründet und Widerspruch eingelegt. Sie hat das nicht akzeptiert und daraufhin werde ich trotzdem nicht an der Maßnahme teilnehmen was wären denn die Folgen dann? Danke dir sehr für deine Hilfe

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HansHans355  08.02.2021, 10:58
@Melo123765
  1. NIE wieder mit dem JC telefonieren! Lass deine Telefonnummer löschen. Darauf hast du einen Rechtsanspruch.
  2. Bist du noch krankgescgrieben? Dann kann sie dich garnicht zur Maßnahne zwingen! Einfach Krankenschein vom Arzt einreichen. Fertig.

Wenn du keinen aktuellen Krankenschein vom Arzt bekommst:

  1. Wiederspruch schriftlich machweisbar ans JC ubd Klage beim Sozialgericht einreichen. Begründung: fehlende Potentialanalyse und in den 6 Monaten vor Maßnahmezuweisung 0 Kontakt. Und begründen, dass du chronische Gesundheitsprobleme hast, die vom ärztlichen Dienst erst begutachtet werden müssen, da vollkommen unklar ist, ob dir Maßnahme überhaupt möglich ist.
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Krankheit.

Direkt beim ersten Termin nicht erscheinen. Allerdings entschuldigt durch den arzt.
DIe ersten 2 Tage entschuldigen lassen, dann ist der Beginn dieser Maßnahme für dich nicht mehr möglich. Aber bedenke: Die nächste kommt bestimmt.


Melo123765 
Beitragsersteller
 08.02.2021, 09:03

Echt?] das wusste ich nicht. Habe gestern schon Wiederspruch eingelegt mit Ablehnung heute. Heute musste ich hin... Was soll ich machen.. Krank aufeinmal wäre doch nun zu auffällig oder?

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TheLouh  08.02.2021, 09:04
@Melo123765

Egal ob Auffällig oder nicht :D

Ja, wäre es. Wenn die die Dreistigkeit haben, dich dahin zu zwingen, kannst du auch so dreist sein, dich entsprechend da raus zu ziehen.

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Melo123765 
Beitragsersteller
 08.02.2021, 09:07
@TheLouh

Stimmt :D aber im Brief steht, dass Krankheitsfälle die Tage umso mehr verlängern. Also das ich die nachholen muss.. Was hätte ich denn dann davon...

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TheLouh  08.02.2021, 09:09
@Melo123765

Das ist nur so, wenn du die Maßnahme begonnen hast. Der erste Tag entscheidet, ob du teilnimmst oder nicht.
Wenn du am ersten Tag nicht da bist, hast du ja auch die ganzen Formulare nicht unterschrieben. = Du bist kein Teilnehmer dieser Maßnahme.

Wenn du jetzt da warst/bist doof :/ dann wirds schwierig.

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Melo123765 
Beitragsersteller
 08.02.2021, 10:41
@TheLouh

Ne ich war nicht dort... auf mein widerspruch habe ich jetzt nur Ablehnungen bekommen die Dame weiß mich andauernd auf die Rechtsfolgen auf und sagt ich muss da teilnehmen es wäre Pflicht. Was wäre denn wenn ich jetzt einfach nicht mehr drauf antworten würde und einfach nicht mehr hingehen würde. Ich habe die Dame gefragt ob wir eine eingliederungsvereinbarung unterschrieben haben bzw ob ich sowas unterschrieben habe sie hat mir darauf nicht geantwortet und hat gemeint dass es nicht notwendig ist für die Zuweisung ich müsste es annehmen. Aber soweit ich weiß kann sie mir ja nicht sperren oder verkürzen wenn wir keine vereinbarung haben oder?

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TheLouh  08.02.2021, 10:45
@Melo123765

Gute Frage - vieles was die dort tun, ist nicht rechtens.

Wenn du nicht da warst, ab zum arzt. Wenn heute der erste "m,aßnahmetag" ist, kannst du die AU immernoch nachreichen.

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Wenn du diese z.B. durch körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nicht ausüben könntest, oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen könntest.