Graffit sprühen?

5 Antworten

Wer writet, tagt oder sprüht und dabei

erwischt wird, kann mit ziemlicher

Sicherheit mit zwei Dingen rechnen:

Zum einen mit einer Einleitung eines

Ermittlungsverfahrens, zum anderen mit

einer Anklage vor dem zuständigen

Amtsgericht.

Maßgeblich ist hier der $ 303 Abs. 2 StGB,

der Sachbeschädigung.

In Betracht kommt bei Trainmalern aber

durchaus noch eine Strafbarkeit wegen

Urkundenunterdrückung gemäß & 274

StGB. Das ist immer dann der Fall, wenn

sich auf einem Zug technische

Zeichnungen befinden und diese übermalt

werden. Der Zug stellt mit solch einer

Zeichnung nämlich eine

zusammengesetzte Urkunde dar, der

Strafrahmen beläuft sich bis 5 Jahre

Freiheitsstrafe.

Nicht zu vergessen ist eine Strafbarkeit

wegen Hausfriedensbruchs gemäß § 123

StGB.

Sollte gegen Sie ein Ermittlungsverfahren

eingeleitet worden sein, oder Sie haben

eine Anklage erhalten, dann sollten Sie

1. Schweigen und keine Angabe zur

Sache machen und

2. Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel

als Graffiti Anwalt in Berlin

kontaktieren.

Aber Was passiert, wenn man gesprüht hat,

Tags gesetzt und dann von der Polizei

festgenommen wurde?

Zunächst kann man davon ausgehen,

dass, wenn man auf frischer Tat erwischt

wurde, die Polizei (mit Ihnen oder ohne

Sie) nach Hause kommt, um Tatwerzeuge

zu sichern und nach Fotos, Spühdosen

und Blackbooks sucht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hausdurchsuchung, Schadensersatzansprüche, Geldstrafe

Inwiefern dann ermittelt wird was ihr an dem Abend sonst noch so gemacht habt weiß ich nicht. Eventuell gibts ne Datenbank (keine Ahnung wie aktuell die jeweils ist) und mit denen wird dann abgeglichen.


Grinzz  12.10.2019, 14:51
Hausdurchsuchung, Schadensersatzansprüche, Geldstrafe

Eher nicht, ziemlich sicher, vielleicht.

Was sollte bei einer Hausdurchsuchung rauskommen? Die beiden sind doch auf frischer Tat ertappt worden. Eine Durchsuchung (zur Auffindung von Beweisen, etwa Sprühdosen) ist damit nicht mehr erforderlich.

Schadenersatzansprüche kommen sehr wahrscheinlich. Eine Geldstrafe kommt maßgeblich darauf an, ob hier Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist und wie die Einkommensverhältnisse sich darstellen.

ringsnuten  12.10.2019, 15:29
@Grinzz

Ich kenne viele Sprüher (die natürlich nur noch legal sprühen ;)) und paar davon sind erwischt worden und alle hatten ne Hausdurchsuchung. Denen konnten aber noch andere "Werke" zugeordnet werden.

Aber danke für die Aufklärung

moefellaz 
Beitragsersteller
 12.10.2019, 16:41
@ringsnuten

Was mussten die denn so zahlen? Wir haben 5 Buchstaben gesprüht und wurden gleich erwischt das ist also kein riesen Kunstwerk

Soop555  31.03.2020, 18:22
@moefellaz

Doch ist es, wie löst war das denn bitte auch alleine das ihr ihr fragt... wahrscheinlich hättet euch hr keinen Checker und habt das Jard davor auch nicht gecheckt...ihr seit einfach los?

warum macht ihr solchen Blödsinn. Es kann schon zu einer Strafanzeige kommen


Soop555  31.03.2020, 18:28

Es kommt

Klar kriegt ihr eine Strafanzeige. Damit ist es aber nicht getan, denn die Strafe steht in keinem Verhältnis zu den Schadenersatzansprüchen. Die werden euch lange Jahre beschäftigen und über ganz lange Zeit viel Geld kosten!


Soop555  31.03.2020, 18:25

+Zinsen

Die zu erwartenden Geldstrafen sind gering im Vergleich zu den auf Euch zu kommenden Schadensersatz-Zahlungen. Damit werdet Ihr JAHRE zu tun und zu zahlen haben und das ist gut so !

Wer sich am Eigentum Anderer vergreift der soll exemplarisch bestraft werden.


Soop555  31.03.2020, 18:27

Es kommt drauf an, das Strafgesetzbuch sagt nur wer Dinge so verändert,dass diese ihren Zweck nicht mehr erfüllen können muss mit Strafen rechnen

Yggdrasil3001  31.03.2020, 18:31
@Soop555

Das freut mich aber !

Dann bist Du also einverstanden das ich Deine Wohnung mit Farben aussprühe, Dein Auto oder sonstiges Eigentum rosa bemale und pornographische Sprüche darauf male ? Ihren ZWECK erfüllen diese Dinge doch unverändert !

Soop555  31.03.2020, 18:38
@Yggdrasil3001

Das tun sie in zwei Dingen leider nicht.... Ich darf kein Auto mehr fahren, da ich nichts mehr sehe und ich habe zusätzliche stromkosten wegen meiner zu besprühten Fenster

Soop555  31.03.2020, 18:42
@Yggdrasil3001

Habe ich nicht gesagt..du musst mein Kommentar eher als Witz sehen,aušerdem gibt es auch im Graffiti regeln,wie zum Beispiel: nicht besprühen von Kirchen, privat Häuser...Das bemalen der Züge ist meiner Meinung nach Kunst und schon so alt...die ersten Throw-Ups waren auf Zügen.Außerdem ist eine graue Wand im einer grauen,trostlosen Stadt etwas anderes wie mein privates Haus.... merkscht selber