Graffit sprühen?
Wurde mit einer Freundin in Berlin beim Graffiti sprühen erwischt, wir haben an der S-Bahn angefangen und haben aufm dem Weg nach Hause immer mal wieder was gesprüht... Wir wissen nicht wie viel davon die gegen uns in der Hand haben, erst bei unserem letzten Graffiti wurde die Polizei auf uns aufmerksam wir haben keine Angaben über unseren Heimweg gemacht, meint ihr die werden unseren Heimweg nach graffits absuchen oder werden wir für das letzte eine Strafanzeige bekommen? Wir sind beide volljährig, was wird auf uns zukommen? Beide sind nicht vorbestraft
5 Antworten
Wer writet, tagt oder sprüht und dabei
erwischt wird, kann mit ziemlicher
Sicherheit mit zwei Dingen rechnen:
Zum einen mit einer Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens, zum anderen mit
einer Anklage vor dem zuständigen
Amtsgericht.
Maßgeblich ist hier der $ 303 Abs. 2 StGB,
der Sachbeschädigung.
In Betracht kommt bei Trainmalern aber
durchaus noch eine Strafbarkeit wegen
Urkundenunterdrückung gemäß & 274
StGB. Das ist immer dann der Fall, wenn
sich auf einem Zug technische
Zeichnungen befinden und diese übermalt
werden. Der Zug stellt mit solch einer
Zeichnung nämlich eine
zusammengesetzte Urkunde dar, der
Strafrahmen beläuft sich bis 5 Jahre
Freiheitsstrafe.
Nicht zu vergessen ist eine Strafbarkeit
wegen Hausfriedensbruchs gemäß § 123
StGB.
Sollte gegen Sie ein Ermittlungsverfahren
eingeleitet worden sein, oder Sie haben
eine Anklage erhalten, dann sollten Sie
1. Schweigen und keine Angabe zur
Sache machen und
2. Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel
als Graffiti Anwalt in Berlin
kontaktieren.
Aber Was passiert, wenn man gesprüht hat,
Tags gesetzt und dann von der Polizei
festgenommen wurde?
Zunächst kann man davon ausgehen,
dass, wenn man auf frischer Tat erwischt
wurde, die Polizei (mit Ihnen oder ohne
Sie) nach Hause kommt, um Tatwerzeuge
zu sichern und nach Fotos, Spühdosen
und Blackbooks sucht.
Hausdurchsuchung, Schadensersatzansprüche, Geldstrafe
Inwiefern dann ermittelt wird was ihr an dem Abend sonst noch so gemacht habt weiß ich nicht. Eventuell gibts ne Datenbank (keine Ahnung wie aktuell die jeweils ist) und mit denen wird dann abgeglichen.
Ich kenne viele Sprüher (die natürlich nur noch legal sprühen ;)) und paar davon sind erwischt worden und alle hatten ne Hausdurchsuchung. Denen konnten aber noch andere "Werke" zugeordnet werden.
Aber danke für die Aufklärung
Was mussten die denn so zahlen? Wir haben 5 Buchstaben gesprüht und wurden gleich erwischt das ist also kein riesen Kunstwerk
Doch ist es, wie löst war das denn bitte auch alleine das ihr ihr fragt... wahrscheinlich hättet euch hr keinen Checker und habt das Jard davor auch nicht gecheckt...ihr seit einfach los?
warum macht ihr solchen Blödsinn. Es kann schon zu einer Strafanzeige kommen
Klar kriegt ihr eine Strafanzeige. Damit ist es aber nicht getan, denn die Strafe steht in keinem Verhältnis zu den Schadenersatzansprüchen. Die werden euch lange Jahre beschäftigen und über ganz lange Zeit viel Geld kosten!
Die zu erwartenden Geldstrafen sind gering im Vergleich zu den auf Euch zu kommenden Schadensersatz-Zahlungen. Damit werdet Ihr JAHRE zu tun und zu zahlen haben und das ist gut so !
Wer sich am Eigentum Anderer vergreift der soll exemplarisch bestraft werden.
Es kommt drauf an, das Strafgesetzbuch sagt nur wer Dinge so verändert,dass diese ihren Zweck nicht mehr erfüllen können muss mit Strafen rechnen
Das freut mich aber !
Dann bist Du also einverstanden das ich Deine Wohnung mit Farben aussprühe, Dein Auto oder sonstiges Eigentum rosa bemale und pornographische Sprüche darauf male ? Ihren ZWECK erfüllen diese Dinge doch unverändert !
Das tun sie in zwei Dingen leider nicht.... Ich darf kein Auto mehr fahren, da ich nichts mehr sehe und ich habe zusätzliche stromkosten wegen meiner zu besprühten Fenster
Habe ich nicht gesagt..du musst mein Kommentar eher als Witz sehen,aušerdem gibt es auch im Graffiti regeln,wie zum Beispiel: nicht besprühen von Kirchen, privat Häuser...Das bemalen der Züge ist meiner Meinung nach Kunst und schon so alt...die ersten Throw-Ups waren auf Zügen.Außerdem ist eine graue Wand im einer grauen,trostlosen Stadt etwas anderes wie mein privates Haus.... merkscht selber
Eher nicht, ziemlich sicher, vielleicht.
Was sollte bei einer Hausdurchsuchung rauskommen? Die beiden sind doch auf frischer Tat ertappt worden. Eine Durchsuchung (zur Auffindung von Beweisen, etwa Sprühdosen) ist damit nicht mehr erforderlich.
Schadenersatzansprüche kommen sehr wahrscheinlich. Eine Geldstrafe kommt maßgeblich darauf an, ob hier Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist und wie die Einkommensverhältnisse sich darstellen.