Wer writet, tagt oder sprüht und dabei
erwischt wird, kann mit ziemlicher
Sicherheit mit zwei Dingen rechnen:
Zum einen mit einer Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens, zum anderen mit
einer Anklage vor dem zuständigen
Amtsgericht.
Maßgeblich ist hier der $ 303 Abs. 2 StGB,
der Sachbeschädigung.
In Betracht kommt bei Trainmalern aber
durchaus noch eine Strafbarkeit wegen
Urkundenunterdrückung gemäß & 274
StGB. Das ist immer dann der Fall, wenn
sich auf einem Zug technische
Zeichnungen befinden und diese übermalt
werden. Der Zug stellt mit solch einer
Zeichnung nämlich eine
zusammengesetzte Urkunde dar, der
Strafrahmen beläuft sich bis 5 Jahre
Freiheitsstrafe.
Nicht zu vergessen ist eine Strafbarkeit
wegen Hausfriedensbruchs gemäß § 123
StGB.
Sollte gegen Sie ein Ermittlungsverfahren
eingeleitet worden sein, oder Sie haben
eine Anklage erhalten, dann sollten Sie
1. Schweigen und keine Angabe zur
Sache machen und
2. Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel
als Graffiti Anwalt in Berlin
kontaktieren.
Aber Was passiert, wenn man gesprüht hat,
Tags gesetzt und dann von der Polizei
festgenommen wurde?
Zunächst kann man davon ausgehen,
dass, wenn man auf frischer Tat erwischt
wurde, die Polizei (mit Ihnen oder ohne
Sie) nach Hause kommt, um Tatwerzeuge
zu sichern und nach Fotos, Spühdosen
und Blackbooks sucht.