Gleichbehandlung nach Mpu?

2 Antworten

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Nein, mußt Du nicht. Der eine Fall ist erledigt, und in den fünf Jahren, die Du seither gefahren bist, bist Du nicht weiter aufgefallen. Anders könnte es aber durchaus aussehen, wenn Du deine Fahrerlaubnis zurückbekommst, und gleich am nächsten Tag schon wieder auffällst.


Sophiie200 
Beitragsersteller
 25.10.2023, 16:02

Spielt also keine Rolle wegen dem Punkt

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Hi nein, für Geschwindigkeitsdübertretung ist keine MPU vorgesehen.