Glaubensbekenntnis noch mal aufsagen? Wie viel Fasten muss ich nachholen?

2 Antworten

Wenn der Ungläubige betet oder den Adhaan (Gebetsruf) spricht, gilt er als Muslim, unabhängig davon, ob er ursprünglich ein Ungläubiger war oder vom Glauben abgefallen ist.

Kashshaaf al-Qinaa‘ (6/181)

Bitte Allah um Vergebung das du die Religion verlassen und deine Pflichten nicht erfüllt hattest

Shaykh al-Islam Ibn Taymiyah (möge Allah ihm gnädig sein) wurde gefragt: Muss der Abtrünnige Gebete und Fasten nachholen, wenn er zum Islam zurückkehrt und Allah um Vergebung bittet?

Er antwortete:

Er muss sie nicht nachholen. Wer auch immer bereut, Allah wird seine Reue annehmen. Wenn eine Person nicht gebetet hat oder eines der Dinge getan hat, die ihn aus dem Islam rausbringt und Allah ihn dann leitet und er bereut, dann muss er (diese gottesdienstlichen Handlungen) nicht nachholen. Dies ist die korrekte Gelehrtenansicht, denn der Islam löscht aus, was vor ihm war, und die Reue zerstört, was vor ihm war.

Natürlich musst du das Glaubensbekenntnis erneut bezeugen. Du hast dich vom Islam angewandt und dich als Atheistin bezeichnet. Damit bist du ja derzeit zur Ungläubigen vor Allah geworden.

Und ja, solange du keine Muslima warst bzw. bist, zählt dein Gebet nicht. Die Bedingung für die Annahme des Pflichtgebets und des Fastens ist, dass man Muslim:a ist.

Ich bin mir aber mit dem Nachholen nicht sicher. Ich meine, für die Zeit, in der du keine Muslima warst, musst du nichts nachholen, weil es ja deine Pflicht in der Zeit nicht war. Allahu alim.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid