Gläubiger stellt falsche Forderung in Zwangsversteigerung?

rkwiss  23.07.2024, 17:50

Hast Du die für die Beitreibungsmaßnahmen angefallenen Kosten berücksichtigt, also Mahnungen, Inkasso, Pfändungen, Eintragung der Zwangssicherungshypothek?

rebecca6420 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 18:05

Es ist keine Zwangssicherungshypothek eingetragen

Es sind mit allen Kosten 826,00€

- die 300€ die ich bezahlt hatte

Die Forderung ist von der Gemeinde

5 Antworten

Selbstverständlich. Wende Dich an das Gericht, das die Zwangsversteigerung betreibt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Du kannst eine fianziell für dich verkraftbare Ratenszahlung (50€ sollten es aber mindestens sein) bei dem Gericht als Alternative zur Zangsversteigerung anbieten.In aller Regel wird das akzeptiert.

ein haus das wg. 800€ versteigert werden soll????

Wenn 300€ bezahlt wurden sind eben noch 500€ offen, die kosten dürften die gleichen sein.

Wegen 800 Euro wird kein Haus zwangsversteigert, weil das in keinerlei Verhältnis steht.

Abgerechnet wird zum Schluss.

Das Verfahren wird auf Antrag des Gläubigers mit den zum Zeitpunkt der Antragstellung bekannten Werten eröffnet.

Falls Sie die gesamten angemeldeten Forderungen bezahlen und die Gerichtkosten erledigt werden könnten, dann hätten Sie die Chance, das Verfahren abzuwenden; mit läppischen € 300 keinesfalls..


rebecca6420 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 17:42

Wenn ich am 25. Was überweise und am 7. Nächsten Monat wird der Antrag gestellt sind dies falsche Werte !!!

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Mungukun  23.07.2024, 18:14
@rebecca6420

Irrelevant. Entscheidend ist, dass es immer noch nicht 0 € ist, also die Schulden nicht vollständig getilgt sind. So lange noch Schulden übrig sind, darf das Verfahren weiter betrieben werden, auch wenn der ursprüngliche Betrag nicht mehr stimmt.

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rebecca6420 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 18:15
@Mungukun

Kenne ich aus Vollstreckungstiteln aber anders.

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Mungukun  23.07.2024, 18:17
@rebecca6420

Wenn du meinst es eh besser zu wissen, dann frage halt nicht, wenn du alle Antworten schon kennen vermagst.

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schelm1  24.07.2024, 10:06
@rebecca6420

Ein Vollstreckungstitel ist dem nicht gleich zu setzen. Aber üben Sie mal ruhig weiter.

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