Gilt in diesem Fall die Mobilitätsgarantie?

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Das hängt davon ab, wie die definiert ist - und da kocht jeder Verbund sein eigenes Süppchen.


Den Begriff Mobilitätsgarantie kenne ich nur, wenn ein neuer PKW innerhalb der 1. zwei Jahre liegenbleibt. Für die Folgen Deiner Verspätung ist grundsätzlich niemand haftbar.