Gilt in diesem Fall die Mobilitätsgarantie?
Hallo alle zusammen,
vorhin ist jemand im Bus bewusstlos umgefallen. An der nächsten Haltestelle mussten alle raus und der Fahrer meinte das wenn der RTW fertig ist wir weiterfahren würden. Nach 15 Minuten kam dann auch der RTW und die haben erstmal am Patienten etwas gemacht was alles auf etwas 25 Minuten gesteigert hat.
Nach diesen 25 Minuten ist einem Fahrgast der Kragen geplatzt und er schrie den Busfahrer an das er die Mobilitätsgarantie nutzen würde.
Hat man bei medizinischen Notfällen Anspruch auf diese Garantie?
3 Antworten
Das hängt davon ab, wie die definiert ist - und da kocht jeder Verbund sein eigenes Süppchen.
Nach den Schilderungen des VRR hätte man zwar grundsätzlich Anspruch wegen eines medizinischen Notfalls, im konkreten Fall allerdings nicht, weil die Verspätung während einer laufenden Fahrt aufgetreten ist: https://www.vrr.de/fileadmin/user_upload/pdf/service/downloads/Weitere_Broschueren_und_Tarifinformationen/Mobilitaetsgarantie.pdf
Nein, die NRW-Mobilitätsgarantie greift hier nicht, siehe https://www.mobil.nrw/fahren/mobigarantie.html
Den Begriff Mobilitätsgarantie kenne ich nur, wenn ein neuer PKW innerhalb der 1. zwei Jahre liegenbleibt. Für die Folgen Deiner Verspätung ist grundsätzlich niemand haftbar.
VRR