Gilt ein Nachsendeauftrag übergreifend?
Hallo,
wenn ich umziehe und einen Nachsendeauftrag, z.B. bei Post Modern, veranlasse bekomme ich dann all meine Post, auch von DHL, der deutschen Post etc., an die neue Adresse geliefert, oder muss ich da für jede Versandfirma einen extra Nachsendeauftrag einrichten?
Danke im Vorraus
5 Antworten
Postpakete (also auch DHL) müssen im Nachsendeauftrag angekreuzelt werden und kosten bisschen extra. Andere Briefzustellungsunternehmen geben Post nach erfolgloser Zustellung standartmäßig der Deutschen Post, die dir dann versucht zuzustellen bzw. nachsendet. Zumindest ists bei unserer DP-Konkurenz Südmail der Fall, ich denke aber, das das alle so handhaben.
Nein - leider nicht
um bei deinem Beispiel zu bleiben, ist es erforderlich einen kostenlosen Nachsendeauftrag bei Post-modern zu stellen (geht übrigens online post-modern.de) und zum weiteren bei der Deutschen Post (dieser gilt auch für DHL) http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes%E2%8C%A9=de_DE&xmlFile=link1015246_50654
Du kriegst nur die briefe von der deutschen post hinterhergeschickt. Pakete kriegst du immer an die adresse die du als lieferadresse angibst;-)
esseidenn, mir schickt ein bekannter ein Paket an die alte Adresse :)
Tatsächlich zockt die Deutsche Post den Umziehenden seid ca. 5-10 Jahren ab. Was vorher kostenlos war, kostet seit dem richtig Kohle.Bei den Privaten ist es meines Wissens überall kostenlos. Die Privaten haben zwar den Zugang zur Umzugsdatenbank der Post, müssen aber dafür an die Post Gebühren entrichten. Das Beste ist den privaten Bescheid zu sagen und die Post die Briefe zurückschicken zu lassen...(dafür musst du aber wirklich den Briefkasten und das Klingelschild neutralisieren). Ggf. kannst du deine neue Anschrift, falls möglich am alten Briefkasten hinterlassen, die Post schickt dann meist deinen Brief an den Versender mit der neuen Anschrift zurück. Das kostet Dich dann auch nichts.
Ich weiß nur, dass wenn du bei der Deutschen Post einen stellst, das alle anderen Unternehmen über diesen NAchsendeauftrag verfügen dürfen . Die Post ist verpflichet dies weiterzugeben, ob die Konkurrenzunternehmen das nutzen ist eine andere Frage,