Gilt das Rechtsfahrgebot auch in der Stadt oder nur auf der Autobahn, wenn es mehrere Fahrspuren gibt?

6 Antworten

Grundsätzlich darfst du innerhalb geschlossener Ortschaften die Fahrbahn frei wählen.
Nichtsdestotrotz, sollte man soweit rechts wie möglich fahren.

lg

Das Rechtsfahrgebot gilt innerorts nicht für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen zGM.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – AM, A1, A2, B, L

christl10 
Beitragsersteller
 04.04.2025, 11:29

Auch für Roller die nur 50 km/h fahren?

christl10 
Beitragsersteller
 04.04.2025, 11:34
@SirLucifer97

Ich habe ein Lamborghini Roller...der wiegt 3,6 Tonnen.

dvdfan  04.04.2025, 12:31
@christl10

Bei dieser Frage nicht, weil du das Rechtsfahrgebot auf die Autobahn reduzierst.

Ein einfaches "Ja" würde mich zur Gegenfrage "also darf ich auf leere mehrspurigen Bundesstraßen links bleiben?" bewegen.

christl10 
Beitragsersteller
 04.04.2025, 12:33
@dvdfan

Bundesstraßen  ist nicht Innerorts...

SirLucifer97  04.04.2025, 13:06
@christl10
Bundesstraßen ist nicht Innerorts...

Können durchaus innerorts durch eine Ortschaft führen. Bundesstraße sagt erstmal nichts über‘s Rechtsfahrgebot aus.

Das Rechtsfahrgebot ist in § 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Die Weisung richtet sich an alle Fahrzeuge, die im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs sind. Es ist "möglichst weit rechts" zu fahren – das gilt auch für schmale und einspurige Straßen, innerorts wie außerorts.


Crack  04.04.2025, 12:00

§7 StVO:

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

dvdfan  04.04.2025, 12:32

Schon falsch.

Innerorts bzw. in der Stadt ist Rechtsfahrgebot nur, wenn dein Kfz zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 t hat, für Kfz, die weniger wiegen, gilt kein Rechtsfahrgebot in innerorts