Ist diese Theoriefrage falsch gestellt?
Soweit ich weiß, gilt das Rechtsfahrgebot nur in ausserhalb geschlossener Ortschaften. Den linken Fahrstreifen darf ich doch innerhalb geschlossener Ortschaften nutzen? Müsste die Frage ergänzt werden?
3 Antworten
Wo bist Du unterwegs? Auf der Autobahn - und damit zwangsläufig außerhalb geschlossener Ortschaften, selbst wenn die Autobahn durch die Innenstadt führt ...
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Müsste die Frage ergänzt werden?
Nein wozu, in der Frage steht doch „Sie fahren auf einer Autobahn“ dort gilt dies auch auf AB innerorts nicht.
StVO §7 Abs.3:
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
Auch wenn eine Autobahn durch eine geschlossenen Ortschaft führt (Stadtautobahn) gilt das Rechtsfahrgebot.