Giftköder gespräch nachbarn?

8 Antworten

Ich glaub nicht, dass die da was unternehmen. Aber versuchen kannst du`s. Allerdings kann dir der Nachbar womöglich auch nen Strick draus drehen, wenn du was aufgenommen und in der Folge auch veröffentlicht hast, was nicht für jedermanns Ohren bestimmt war...

Du solltest eher zum Nachbarn gehen, ihm sagen das du das Gespräch mit bekommen hast und es zeugen gibt (sag nicht das du es heimlich aufgenommen hat) und das wenn irgend einem Hund in der Nähe etwas passiert das ganze zur Polizei geht mit beweisen gegen ihn

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich besitze selber 7 Hunde.

Den Typen würde ich einfach wegen Bedrohung anzeigen. Der Anwendungsbereich von § 241 StGB wurde vor kurzem deutlich ausgeweitet. https://www.zjs-online.com/dat/artikel/2022_2_1602.pdf

Was fällt alles unter Bedrohung?

Was ist eine „Bedrohung“? Eine Bedrohung liegt vor, wenn der Täter vorsätzlich das Opfer oder eine ihm nahestehende Person mit einer vom Gesetz aufgezählten rechtswidrigen Straftat (Verbrechen oder bestimmte Vergehen) bedroht. Dabei ist irrelevant, ob der Täter die Drohung wirklich ernst gemeint hat.

Bedrohung - § 241 StGB - KUJUS Strafverteidigung

KUJUS Strafverteidigung

https://kujus-strafverteidigung.de › strafrechts-abc › bedr...

Nein, kann er sagen, wie er lustig ist.

Erst wenn dein Hund an Giftködern stirbt, würde es interessant. Dann wäre das ein Verdacht gegen ihn.


herja  13.08.2024, 09:47
Nein, kann er sagen, wie er lustig ist.

Natürlich kann er, allerdings kann eine Bedrohung auch strafbar sein! § 241 StGB

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Die Beweiskraft dieser Aufnahme ist minimal.

  1. Du hast die Aufnahme heimlich gemacht, ohne das Einverständnis des Nachbarn. Damit ist sie als Beweismittel unzulässig.
  2. Wie soll zu erkennen sein, dass der Sprechende tatsächlich dein Nachbar ist? Und nicht ein guter Kumpel, der dir einen Gefallen tun möchte?

Shalidor  13.08.2024, 09:23

Punkt 1 ist so pauschal nicht richtig. Bei Aufnahmen von Straftaten greift der Datenschutz nicht, weil ein öffentliches Interesse besteht. Wenn jemand beispielsweise einen Laden überfällt das gefilmt wird, ist das absolut legitim und kann auch als Beweismittel verwendet werden.

Hier in diesem Fall handelt es sich offenbar um die Ankundigung einer Straftat, die unter Umständen auch schon strafrechtlich relevant sein kann. Das müsste aber ein Richter entscheiden.

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