Gibt es sowas wie eine Moscheensteuer (analog zu Kirchensteuer)?
3 Antworten
Die Kirchensteuer (als Lohnabzug) kann nur erhoben werden, wenn die Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist - moslemischen Glaubensgemeinschaften bleibt das bislang verwehrt, weil sie die gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllen (Zuständig sind die Bundesländer) - ebenso gilt das für buddhistische Glaubensgemeinschaften.
Jüdische Glaubensgemeinschaften dürfen "Kirchensteuer" erheben - dort nennt man das Kultussteuer.
NEIN, weil KEIN muslimischer Verein (mit ausnahme der Ahmaadiyya) als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" (vergleichbar der RKK und den evang. Landeskirchen) anerkannt ist!
Nein gibt es nicht
Hm weiß nicht genau, ich glaube das war mal Thema aber warum es nicht dazu kam weiß ich leider nicht.
Weil im Islam Steuern verboten sind. Erlaubt hingegen sind Spenden und Mitgliedsbeiträge.
Es gibt jedoch den Zakat im Islam, der unabhängig von der Moschee ist.
Warum nicht?