Gibt es in Deutschland auch andere Staatliche Maßnahmen außer (Gerichten) wo jemand weggesperrt wird?

4 Antworten

Nur vorübergehend. Auf Dauer müssen freiheitsentziehende Maßnahmen immer ein Gericht anordnen.

Nein, gibt es nicht!

Zum wievielten mal auch immer weil du es dir nicht merken kannst:

Nein, weil es da ein Urteil gibt, was mir ein Gericht aussprechen kann.

Deshalb auch VerURTEILung

Die Polizei darf dich im Zuge der Gefahrenabwehr und dergleichen vorläufig in Gewahrsam nehmen . Aber das hat natürlich Grenzen und wenn man dich länger einsperren will, dann muss das entsprechend angeordnet sein.

Ja ! Wenn Du durchdrehst, kommt ein buntes Auto. Da bekommst Du gratis eine Jacke mit verlängerten Ärmeln angezogen & die Überlänge wird dann auf dem Rücken verknotet. Danach eine Gratisfahrt zum Müller in die Mühle ! Das nennt sich dann "Einer flog über das Kuckucksnest"