Gibt es in D eine gesetzliche Regelung dafür, dass im Kriegsfall auch Nicht-Staatsbürger eingezogen werden können?

4 Antworten

 Es gibt in Deutschland eine gesetzliche Regelung, die es ermöglicht, auch Nicht-Staatsbürger im Kriegsfall zum Wehrdienst heranzuziehen.

Das Wehrpflichtgesetz (WPflG) sieht in § 1 Abs. 2 vor, dass "Ausländer, die sich rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten", ebenfalls wehrpflichtig sein können.

https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/BJNR006510956.html#:~:text=%C2%A7%201%20Allgemeine%20Wehrpflicht,-(1)%20Wehrpflichtig%20sind&text=(2)%20Die%20Wehrpflicht%20ruht%2C,st%C3%A4ndigen%20Aufenthalt%20im%20Ausland%20beizubehalten.

Konkret heißt das, dass auch Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die sich legal in Deutschland aufhalten, im Verteidigungsfall zum Wehrdienst verpflichtet werden können. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Flüchtlinge, Arbeitsmigranten oder andere Ausländer handelt.

Die Entscheidung, ob und wann diese Regelung zur Anwendung kommt, liegt bei der Bundesregierung. Sie kann im Verteidigungsfall die allgemeine Wehrpflicht ausrufen, die dann auch für Nicht-Deutsche gilt.

Nein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Soldat im aktiven Dienst

Nein, gibt es bislang nicht.