Nach Entlassung der Bundeswehr im kriegsfall wieder eingezogen?
Hallo Liebe Community,
Ich habe eine Frage. Vor Jahren wurde ich mal aus der Bundeswehr entlassen nach Paragraph 55 Absatz 5 . Umgangssprachlich unehrenhaft Entlassen. Wenn es aber mal dazu kommen sollte, Gott bewahre, das es Krieg bei uns gibt, würden die mich dann trotzdem als Reservist einziehen?
Ich musste damals ja alles abgeben Titel Ehren etc. Gilt das auch für den Reservistenstatus oder bleibt dieser unberührt?
Danke im Voraus!
3 Antworten
Wenn du tauglich bist, können sie dich einziehen. Dann fängst du halt wieder im untersten Dienstgrad an.
Ein Soldat auf Zeit kann während der ersten vier Dienstjahre fristlos entlassen werden, wenn er seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat und sein Verbleiben in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.
man wird nicht so einfach entlassen, die Begründung findet sich in Deinen Akten.
Reserve ist damit nicht möglich.
Ein derartiger Abgang kann zu Problemen bei Bewerbungen führen.
Jein.
Du bist erst mal kein Reservist, da Du ja rausgeworfen wurdest. Im Fall der Fälle kann es Dir aber gut passieren, daß Du dann für was anderes eingezogen wirst, wie jeder andere Bürger auch.
Außerdem werden im V-Fall die Karten neu gemischt. Wenn Du also noch wehrtüchtig bist, kann es passieren, daß Du trotzdem wieder eingezogen wirst, nur eben wieder sls Schulterglatze.