Gibt es eine Möglichkeit den Sachkundenachweiss für Hundetrainer zu umgehen?
Es ist ja so, dass Betreiber von Hundeschulen jetzt eine offizielle Prüfung beim IHK ablegen müssen. Dadurch das ich in meiner Hundesportdiziplin sehr erfolgreich bin, habe ich immer ein paar Leute, die bei mir trainieren wollen und das auch gerne bezahlen. Nun wird das immer mehr und ich möchte ein Gewerbe anmelden. Mit Sicherheit werde ich so 10-12 h die Woche unterrichten können. Also, die Schüler wäre schon da. Nur habe ich diesen Schein nicht. Muss das denn unbedingt sein? Wenn ich den Betrieb nicht Hundeschule nenne sondern zB Hunde- Trainingszentrum, kann man diesen Schein umgehen? Es sollen keinen fremden Schüler mit ihren Hunden kommen, sondern nur die Leute die ich sowieso trainiere und aus dieser bestimmten Disziplin.
10 Antworten
Hallo,
seit der Novellierung des TierschutzG müssen bundesweit alle, die durch den Umgang mit Tieren Geld verdienen - auch Hundetrainer -, verpflichtend ihre Sachkunde nachweisen (§ 11)
Wie du allerdings darauf kommst, dass dazu eine offizielle Prüfung bei der IHK notwendig ist, bzw. du dort diese Sachkunde ablegen kannst/musst ist mir schleierhaft. Oder meinst du etwas anderes?
Allerdings kann jedes Bundesland die Überprüfung der Sachkunde unterschiedlich handhaben, unterschiedliche Anforderungen stellen oder bei der Bewertung der eingereichten Qualifikationsnachweise unterschiedlich hohe Maßstäbe ansetzen.
Trotzdem habe ich noch nie davon gehört, dass die Industrie- und Handelskammer etwas damit zu tun hätte?
Und wenn du diese Tätigkeit als Gewerbe anmeldest, dann kommst du um diese Sachkundeprüfung nicht herum. Aber wo ist das Problem? Sie kostet nicht viel und jemand, der so viel mit Hunden umgeht, schüttelt die aus dem Ärmel.
Da stellen dann die Anforderungen ans Gewerbe mit Einnahme-/Überschussberechnungen fürs Finanzamt etc. wesentlich höhere Hürden dar (finde ich zumindest).
Gutes Gelingen
Daniela
In Niedersachsen beispielsweise ist „Voraussetzung für die Erlaubnis (…) eine Zertifizierung als Hundetrainer mit Zertifikat der Tierärztekammer Niedersachsen oder Schleswig-Holstein oder der IHK Potsdam. Liegt keine Zertifizierung vor, dann führt der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz ein Fachgespräch mit dem Antragsteller.“ (Quelle: http://www.luechow-wendland.de).
Richtig. Meine Ausbildung bei der ATN wird in meiner Gemeinde anerkannt, also muss ich nicht nochmal zusätzlich die Prüfung bei der IHK machen.
Aber das kann schon 20 km weiter, bei einer anderen Gemeinde anders sein. da kann dann die Prüfung bei der IHK Plicht sein.
Und wer denkt, dass dieser Sachkundenachweis einfach ist, der täuscht sich gewaltig. Dies ist nicht mit der Sachkundeprüfung zu vergleichen, die man macht, um einen Listenhund führen zu dürfen.
Nein, sicher ist diese Sachkundeprüfung nicht mit der Prüfung für den "normalen" Hundehalter, bzw. den Halter eines "gefährlichen" Hundes zu vergleichen. ABER wenn die FS doch schreibt, dass sie bereits sehr erfolgreich sei und auch schon als Hundetrainerin arbeite - dann muss sie über so viel Sachkenntniss verfügen, dass sie sich das noch u.U. fehlende Wissen auch gut selbst aneignen kann.
Wenn die Fragestellerin sich da sicher ist, kann sie dies natürlich schaffen. Nur was hat Erfolg im Hundesport mit Training mit Hunden zu tun? Bei der Sachkunde geht es nicht um Hundesportdisziplinen.
Ich selbst habe sehr gute Erfahrungen mit Hunden, stehe kurz vor meiner Prüfung.
Allerdings bin ich nicht so gut in den Hundesportarten wie z.B. Obedience oder Dogdance.
Ich stelle hier nicht in Frage, dass die Fragestellerin gut in Ihrem tun ist. Muss sie ja sein, sonst hätte sie keine weiteren Anfragen.
Allerdings interessiert es das Veterinäramt nicht. Hier muss mehr Wissen nachgewiesen werden. Und auch nachdem man die Berechtigung zum 11er hat, muss man weiterhin Seminare besuchen, sich eben fortbilden.
Dann hat mich vielleicht jemand über Ohr hauen wollen? Ich habe im Internet Seiten gefunden, wo das über 3000€ kostet. Hast du da mal einen Link zum Thema oder wo man das zB in Hamburg ablegen kann?
Es kann sein, dass so bestimmte "Ausbildungsstätten" so viel Geld verlangen für Leute, die noch gar keinen "Plan" im Umgang mit Hunden haben. Und die demzufolge langwierige Fortbildungen benötigen - bzw. die sich erst noch zum Hundetrainer ausbilden lassen wollen.
Eigentlich sind für die erforderliche Sachkunde - wie gesagt, in jedem Bundeland unterschiedlich, nur die Verwaltungskosten für die Ablegung der Prüfung (vllt. 100 - 200 Euro) zu zahlen. In der Regel beläuft sich das auf Ausfüllen eines umfangreichen Fragebogens, Videos, die interpetiert werden müssen und ich glaube einen kurzen "praktischen" Teil, wie auch immer der aussehen mag.
Such dir ein paar Leute und gründe einen Verein. Vereine handeln nicht gewerblich. Aus diesem Grunde ist KEINE Prüfung erforderlich. Dennoch steht dir als "Trainer" im Ehrenamt natürlich eine gewisse Aufwandsentschädigung zu.
Übrigens die IHK-Prüfung ist nicht in jedem Bundesland erforderlich. Die Auflagen zum Sachkundenachweis samt Prüfungsfragen etc. können von Bundesland zu Bundesland völlig unterschiedlich sein. Überall gleich ist die Regelung aber mit dem Verein.
Also auskennen tue ich mich damit nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass es prinzipiell ähnlich ist, wie beim Reitwesen.
Da ist es so, dass es eine Reitlehrer-Haftpflicht gibt, die für den Fall einspringt, dass der Reitlehrer "schuld" an einem Unfall ist. Das wäre z.B. ein zu hohes Hindernis oder einfach verletzte Aufsichtspflicht. Ob es so etwas für Hundetrainer auch gibt, weiß ich allerdings nicht, könnte ich mir aber vorstellen. Die Versicherung kann man auch ohne Lizenz bekommen.
Aber ich glaube das größere Problem ist das Gewerbe. Wenn du privat in deinem Garten vermeintlich unentgeltlich und unregelmäßig coachst, brauchst du dafür wahrscheinlich keine Lizenz. Aber wenn ich da richtig informiert bin, brauchst du den Schein um überhaupt das Gewerbe anmelden zu können.
§11 Tierschutzgesetz
Wer gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
In Niedersachsen beispielsweise ist „Voraussetzung für die Erlaubnis (…) eine Zertifizierung als Hundetrainer mit Zertifikat der Tierärztekammer Niedersachsen oder Schleswig-Holstein oder der IHK Potsdam. Liegt keine Zertifizierung vor, dann führt der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz ein Fachgespräch mit dem Antragsteller.“ (Quelle: http://www.luechow-wendland.de).
Wie es in anderen Bundesländern aussieht kann ich dir nicht sagen.
Zum Glück ist das Gesetz so scharf....sonst könnte sich ja jeder einfach mal so *Hundetrainer* nennen !
He sorry, du willst Prüfungen umgehen, aber andere sollen sie später bei dir ablegen? Du willst es professionell aufziehen, aber dir fehlt die Berechtigung.
Das ist genau so, du möchtest ausbilden hast aber keinen Ausbilderschein oder Meistertitel, ok hier kann ich jemanden einstellen der diese Fähigkeiten hat nur in deinem Fall liegt es anders, du willst ja für dich alleine arbeiten, dann lege die Prüfung auch ab. § 11 Tierschutzgesetz.
Seit dem 02.07.2007 gibt es die Möglichkeit, das bundesweit anerkannte Zertifikat „Hundeerzieher/in und Verhaltensberater/in IHK“ zu erwerben. Dieses Zertifikat wurde vom BHV in Zusammenarbeit mit der IHK Potsdam entwickelt.
In 312 Theorie- und 300 Praxisstunden kann der angehende „Hundeerzieher/in und Verhaltensberater/in IHK" ausführlich lernen, was man über Zucht, Genetik, menschlichen Umgang, Lernverhalten, Problemverhalten und die Arbeit des Hundetrainers wissen muss.
Der BHV zeichnet für die fachliche Seite verantwortlich, die IHK unterrichtet über wirtschaftliche Aspekte, die sich aus der Arbeit ergeben.
http://www.hundeschulen.de/hundetrainer/ihk-zertifikat.html
Wenn ich das richtig verstanden habe ist der Weg über die IHK eine Möglichkeit, aber je nach Lage im jeweiligen Land oder Kreis nicht der einzige Weg.