Darf man mit einem Mountainbike ohne Beleuchtung überall fahren?
oder anders gesagt:
wo darf man damit fahren?
(irgendwo muss es ja erlaubt sein sonst hätte es ein Licht)
8 Antworten
Eine grundsätzliche Ausrüstung mit Licht ist nicht mehr Pflicht.
Hier etwas Hintergrund auch zu sonstigen Vorschriften:
https://fahrradzukunft.de/26/neufassung-stvzo-zur-fahrradbeleuchtung/
Die 2013 eingeführte Freigabe der Batterie- oder Akkubeleuchtung gilt für alle Fahrräder, Rückstrahler müssen weiterhin auch tagsüber am Fahrrad angebracht sein.
Wer in die Dämmerung gerät, oder beabsichtigt bei Nacht zu fahren, muss allerdings Leuchten dabei haben, egal ob fest montiert oder in der Gepäcktasche, oder man muss das Fahrrad stehen lassen.
du darfst überall da fahren ohne beleuchtung und straßen-ausstattung, wo die straßenverkehrsordnung nicht gilt, also
NICHT
- auf straßen
- gehwegen
- fahrradwegen
- dorf
- stadt
- fußgängerzonen
usw
grundsätzlich darfst du über felder
wiesen
berge
äcker
land
wildnis fahren
wie du magst
Ein Verstoß gegen die Beleuchtungsvorschriften kann bis zu 35 Euro kosten. Die wichtigste Änderung: die Beleuchtung am Fahrrad muss nicht mehr von einem Dynamo betrieben werden.
Batterielicht ist erlaubtEs sind auch batteriebetriebene Scheinwerfer und Rücklichter zugelassen. Diese müssen so befestigt sein, dass sie während der Fahrt nicht verrutschen können. Tagsüber müssen sie nicht mitgeführt werden. Bei schwierigen Sichtverhältnissen kann es aber auch tagsüber nötig sein, Licht zu benutzen – etwa bei Regen. Daher ist es besser, eine Lichtanlage mit LED-Beleuchtung, die von einem Nabendynamo mit Strom versorgt wird, zu nutzen. Diese Technik ist sehr zuverlässig und das Licht funktioniert immer, wenn man es braucht.
Reflektoren sind PflichtZusätzlich sind einige Reflektoren vorgeschrieben. Ein großer weißer Frontreflektor sowie ein großer roter Reflektor hinten. Die Pflicht, einen zweiten roten Reflektor hinten montiert zu haben, ist mittlerweile gestrichen worden.
An den Pedalen müssen nach vorn und nach hinten wirkende gelbe Reflektoren angebracht sein. Bei den Laufrädern hat man die Wahl: Entweder man nutzt Reifen mit einem durchgehenden Reflexstreifen auf der Flanke, oder benutzt ganz klassisch zwei gelbe Speichenreflektoren in jedem Laufrad. Auch reflektierende Speichenclips, die an jeder Speiche angebracht sind, sind möglich.
Beleuchtung ist daher Pflicht in der Dunkelheit und bei Dämmerung, nur die Beleuchtung mittels Dynamo ist nicht mehr Pflicht.
zudem darfst du keine Halogen oder LED Fluter aus China verbauen, weil die andere blenden und du dich strafbar machst.
nicht jede Beleuchtung ist auch zugelassen.
(irgendwo muss es ja erlaubt sein sonst hätte es ein Licht)
Man darf in Deutschland legal Dinge kaufen, die man in dem Zustand nicht legal benutzen darf. Du darfst z.B. einen LKW kaufen, ohne einen LKW-Führerschein zu haben. Du darfst halt nicht in der Öffentlichkeit damit fahren. Was du auf deinem Privatgrundstück damit machst, juckt wieder keinen. Dort darfst du damit rumfahren. Du darfst auch ein Funkgerät von der Feuerwehr kaufen... aber nicht einschalten, weil es dem Fernmeldegesetz unterliegt und du nicht zum "erlaubten Personenkreis" gehörst.
Genau so ist es auch bei Mountainbikes: Du darfst sie ohne Rückstrahler kaufen, aber nicht legal in der Öffentlichkeit damit fahren.
wo darf man damit fahren?
Wenn Rückstrahler dran sind, aber kein Licht: Bei guten Sichtverhältnissen dort, wo Radfahren allgemein erlaubt ist. Übrigens: Wenn es nebelig ist, braucht man auch tagsüber ein Licht. Die Frage ist nicht "ist es dunkel?" sondern "ist die Sicht eingeschränkt?".
Ohne Rückstrahler darfst du mit einem Mountainbike nicht im Bereich der StVO fahren. Also auf keinem öffentlich zugänglichem Weg (ja, auch im Wald gilt die StVO!). Das bedeutet, du brauchst ein Privatgelände und die Erlaubnis des Besitzers.
In der Praxis habe ich noch nie gehört, dass sich die Rennleitung bei guten Sichtverhältnissen über fehlende Rückstrahler beschwert hätte. Ich fahre seit 15 Jahren Mountainbike ohne Rückstrahler, und bei Dunkelheit mit Beleuchtung, die definitiv nicht StVO-zugelassen ist. Es hat sich bisher noch kein Sheriff daran gestört.
tagsüber in jedem fall,nachts ist schon aus sicherheitsgründen für dich beleuchtung angesagt und pflicht
Ja, du kannst tagsüber damit fahren, aber nachts ist Lichtpflicht.
Wenn du mal Auto fährst, wirst du merken, wie sau gefährlich Fahrradfahrer ohne Licht sind, die sieht man überhaupt nicht.