Gibt es ein Gesetz das man beide Kinder gleich behandeln muss?


23.09.2024, 21:45

Ich frage weil es bei mir momentan sehr schlimm ist da meine Schwester bevorzugt wird und dadurch mich halb absticht und ich mich nicht wehren darf weil ich sonst sehr starke strafen bekomme

6 Antworten

Nein, solch ein Gesetz gibt es nicht

mich halb absticht 

Wenn dem so ist, kannst Du zur Polizei gehen und die Verletzung anzeigen.


Gubbel2008 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 21:48

Geht nicht die ist erst 13

GutenTag2003  23.09.2024, 21:49
@Gubbel2008
mich halb absticht 

Das geht in jedem Alter. Strafunmündig sein bedeutet nicht Körperverletzungen zufügen zu dürfen. Notfalls ist dann das Jugendamt einzuschalten.

guteantwort775  23.09.2024, 21:51
@Gubbel2008

na und? kann man trotzdem anzeigen. vielleicht kommt dann wenigstens mal ein sozialarbeiter.

Allerdings gibt es allgemeine Prinzipien und Gesetze, die die Gleichbehandlung und den Schutz der Rechte von Kindern sicherstellen sollen.

Zum Beispiel garantiert die UN-Kinderrechtskonvention, die in Deutschland seit 1992 gilt, das Recht auf Gleichbehandlung für alle Kinder. Diese Konvention stellt sicher, dass alle Kinder unabhängig von Geschlecht, Religion, Rasse oder Herkunft die gleichen Rechte haben.

Darüber hinaus gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG, das Diskriminierung aus verschiedenen Gründen, einschließlich des Alters, verbietet. Auch wenn das AGG primär auf den Arbeitsmarkt und den Zugang zu Dienstleistungen abzielt, spiegelt es den allgemeinen Grundsatz der Gleichbehandlung wieder.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Betriebsratsvorsitzender 8 Jahre für 64 Mitarbeiter/in

chattemitmir  23.09.2024, 22:06

Beratung und Unterstützung: Zunächst versucht das Jugendamt, durch Beratung und Unterstützung zu helfen. Dies kann durch Sozialarbeiter oder andere Fachkräfte geschehen, die mit den Eltern zusammenarbeiten, um Probleme zu lösen.

Ermahnungen und Auflagen: Wenn die Beratung nicht ausreicht, kann das Jugendamt Ermahnungen aussprechen und bestimmte Auflagen erteilen, die die Eltern erfüllen müssen, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten.

Gerichtliche Maßnahmen: In schwerwiegenden Fällen kann das Jugendamt das Familiengericht einschalten. Das Gericht kann dann verschiedene Maßnahmen anordnen, wie z.B. die Übertragung des Sorgerechts auf das Jugendamt oder eine Pflegefamilie.

Inobhutnahme: Wenn eine unmittelbare Gefahr für das Kind besteht, kann das Jugendamt das Kind ohne richterlichen Beschluss in Obhut nehmen. Dies geschieht gemäß § 42 SGB VIII und wird nur in akuten Notfällen angewendet.

Bußgelder und Strafen: In einigen Fällen können auch Bußgelder verhängt werden, insbesondere wenn es um Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz geht.

Nein.

Da Kinder auch nicht gleich sind kann man sie auch nicht genau gleich behandeln.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 2 Kinder, nebenberuflich in der Säuglingspflege tätig

sowas gibt es nicht, aber ich würd deinen eltern mal klipp und klar sagen was Sache ist. dass sie dabei zusehen und es abeichtlich zulassen, dass deine ach so tollen schwester deine situation gewaltsam ausnutzt. ob sie sich das wünschen für ihr männliches kind...

Ja. Das steht in Artikel 3 des Grundgesetzes

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.