Gibt es an can am trike gesetzes änderung?

2 Antworten

jedoch les ich überall etwas anderes.

Dann lies nicht überall, sondern das, was in der Fahrerlaubnisverordnung steht.

§6 FeV:

(3a) Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.