Über Socken streichen bei ghusl?
Asalam Aleykum,
heute musste ich den ghusl vollziehen und habe dies auch gemacht und habe direkt danach normale Socken angezogen. Dürfte ich beim nächsten mal wo ich den Wudu vollziehe, über die Socken streichen? Zählt das auch wenn man aus obligatorischen Gründen den ghusl vollziehen musste und daher im Zustand der Reinheit die Socken angezogen hat oder nur beim Wudu?
2 Antworten
Alaikum salaam wa rahmatullah,
es gibt zwei Arten wie man Ghusl vollziehen kann. Eine beinhaltet das Wudu, das andere nicht. Siehe dazu hier: Ghusl vollständig verrichten
Falls du bei der Ghusl auch den Wudu vollzogen hast, dann gilt dieser wie der reguläre Wudu. Daher kannst du mes'h machen. Siehe dazu auch: https://islamfatwa.de/gottesdienste-ibadah/8-reinigung/44-das-streichen-al-mash
Wa Allahu A'lam
Ich hab die ausreichende Variante gemacht, also ohne Wudu. Zählt das auch? Weil konnte ja dann auch damit beten
Laut Imam Bin Baz: Wenn die Person jedoch nur die Entfernung des größeren Zustandes der Unreinheit beabsichtigt (d.h. Janabah oder Menstruation) durch den einfachen Ghusl (ohne den Wudu zu beabsichtigen und zu vollziehen), dann wäre für das Gebet immer noch die Wudu erforderlich.
meines Wissens ist es Ijmah unter allen gelehrten, dass wenn man den ghusl wegen gründen vollzieht die diesen ghusl zur Pflicht machen dass man mit dem ghusl den Wudu drin hat wenn man den ganzen Körper mit Wasser benetzt und Mund Nase ausspült.
Dies gehört nicht zu den Angelegenheiten, in dem es Ijmaa gibt. In der tat vertreten einige der Gelehrten die Meinung, dass selbst ohne die Niyyah (Absicht) für das Wudu, das Ghusl (für Janabah oder Menstruation) das Wudu ohnehin umfasst. Und erklären, dass die geringe Unreinheit [die nur Wudu erfordert] zusammen mit der großen Unreinheit [die das Ghusl erfordert] entfernt wird. Im nächsten Abschnitt seiner Abhandlung geht Imam Bin Baz auf die Meinung ein, indem er sagt: "Allerdings ist es offensichtlich, dass die Überlieferungen zeigen, dass eine spezifische Absicht erforderlich ist, aufgrund der Aussage des Propheten (salallahu alaihi wasallam): "Handlungen sind nur durch ihre Absichten [bestimmt]."
Nichtsdestotrotz, ist keine Diskussion in einem Thema des Ikhtilaaf notwendig. Folglich lautet mein letztes Wort: Wenn das die Meinung ist, dessen Beweise dir stärker erscheinen und du dem folgst, ist das völlig in ordnung, du bist darin nicht zu tadeln und kannst fortfahren wie gewohnt.
Achso dann hatte ich mich falsch informiert, danke für die Erklärung. Asalam Aleykum
As-salamu alaykum.
(﷽)
Das Streichen über Socken in der Gebetswaschung ist erst gültig, wenn man sie in einem reinen Zustand anzieht. Dies wird in der authentischen, prophetischen Sunnah bewiesen.
Al-Bukhary (206) und Muslim (274) überlieferten, dass Al-Mughirah Ibn Schu'bah -möge Allah mit ihm zufrieden sein- sagte: „Ich war mit dem Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- auf Reisen, woraufhin ich herabgestiegen bin, um ihm die Ledersocken auszuziehen. Er sagte aber: „Lass sie, denn ich habe sie im reinen Zustand angezogen.“ Und dann strich er über sie.“
Im Wortlaut bei Abu Dawud (151) steht: „Lass sie, denn ich habe die Füße im reinen Zustand mit den Ledersocken angezogen.“
An-Nawawi sagte:
„Darin ist ein Beweis dafür, dass das Streichen über Ledersocken nur erlaubt ist, wenn man sich in einem vollkommen reinen Zustand befindet.“
Ibn Qudamah sagte in „Al-Mughni“ (1/174):
„Wir kennen darüber, dass man erst im reinen Zustand sein soll, bevor man (über die Ledersocken) streicht, keine Meinungsverschiedenheit.“
Imam Malik -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Derjenige streicht darf über Ledersocken streichen, wenn seine Füße durch die Reinheit der Gebetswaschung rein sind. Was denjenigen angeht, der sie anzieht, wenn sie nicht durch dich Reinheit der Gebetswaschung rein sind, so darf dieser nicht über die Ledersocken streichen.“
Al-Muwatta (37/1).
Der Autor von „Al-Muntawa Scharh Al-Muwatta“ (1/78) sagte:
„Genauso verhält es sich, wenn sagt, dass man seine Ledersocken nach der Gebetswaschung anzieht, dann die Gebetswaschung verliert, sie dann auszieht und dann wieder anzieht. Bei diesem verschwindet das Urteil, dass er die Ledersocken im reinen Zustand angezogen hat, und er zählt als jemand, der sie im unreinen Zustand angezogen hat. Und sie (die Ledersocken) im reinen Zustand anzuziehen ist eine Bedingung für die Richtigkeit das Streichens über die Ledersocken.“
Demnach ist es demjenigen, der seine Socken auszieht und sie dann im unreinen Zustand wieder anzieht, nicht erlaubt über sie zu streichen. Vielmehr muss er die Füße bei der Gebetswaschung waschen. Und dass man sie für wenige Sekunden ausgezogen hat, verändert nichts am Urteil, da es auf diese Person zutrifft, dass sie die Socken im unreinen Zustand angezogen hat. Somit ist es ihr nicht erlaubt über sie zu streichen.
Und Allah weiß es am besten.
Für mehr Infos, siehe die Frage Nr. 9640.
Also ich dürfte dann über sie streichen weil ich mich im Zustand der Reinheit befand oder?
Herkömmliche Socken reichen dafür nicht - Die muss man auch ausziehen, selbst wenn man sie direkt nach der Teilwaschung anziehen würde.
Diese "Socken", die in den Aussagen oben erwänht wurden, heißen auf Arabisch "Khuff" eine Art Stiefel, der aus reinem Material, also nicht bspw. aus Schweineleder, der den gesamten Fuß, einschließlich Knöchel umfasst, keine Überschuhe benötigt und der vom Eindringen von Wasser abhält.
Herkömmliche Socken erfüllen nicht alle Bedingungen
Ist das deine bzw eure seite ?