GEZ will Rückzahlung obwohl mein Mann schon zahlt
Ich habe einen Brief von der Gez bekommen darin stand dass ich von November 2013 bis August 2014 215,76€ nachzahlen soll. Ich lebe aber mit meinen Mann seit Juli 2012 in einer Wohnung zusammen und er bezahlt seitdem auch die Gez Gebühren. Vorher war ich freigestellt da ich vom Arbeitsamt gelebt habe. Wir sind im Dezember 2013 umgezogen. Das habe ich denen auch so mit geteilt. Dann kam wieder ein Brief worin stand dass sie mein Beitragskonto erst zum Ablauf des Monats 08.2014 kündigen können.Ich muss jetzt trotzdem 197,78 denen zahlen. meine Frage ist jetzt muss ich das wirklich bezahlen? Mein Mann hat immer die Gez Gebühren bezahlt und ich habe noch nie eine Zahlung geleistet.
4 Antworten
Mache eine Kopie von deinem Befreiungsbewilligungsbescheid und eine Kopie deiner Ummeldungsbescheinigung. Dann suchst du noch die Teilnehmernummer/ Kundennummer deines Mannes heraus und schreibst den GEZlern einen Brief. Da du bisher befreit warst und mit dem Umzug zu deinem Mann keine seperaten Gebühren für die GEZ zahlen musst (ein Haushalt), verweigerst du die zu unrecht geforderte Zahlung und erwägst, rechtliche Schritte einzuschlagen. Dann machst du für dich vom ganzen Schreiben eine Kopie und schickst den Brief an die GEZ. LG Elfi96
So einfach ist das nicht, fürchte ich. Denn hier geht es nicht um eine nachträglich fehlerhafte Meldung, sondern um eine nicht zeitnah erfolgte Abmeldung. Der OP war ja selbst schon bei der GEZ registriert als Zahler, aber umständehalber freigestellt. Ob die Freistellung auch nach dem Zusammenziehen zum Juli 2012 fortgedauert hat, kann hier nicht sicher festgestellt werden. Damit hätte aber spätestens bereits im Dezember 2013 die Beitragszentrale über den Umzug informiert werden müssen, damit sich keine Beitragsschuld aufbauen konnte. Ein simples Ausfüllen des entsprechenden Online-Formulars hätte schon genügt. Richtig ist, dass der Rundfunkbeitrag nur einmal je Haushalt fällig wird - aber ein Wegfall der Zahlpflicht greift leider nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Betroffene diesen Wegfall der Zentrale gegenüber auch anzeigt.
Du zahlst da gar nichts. Seit dem 01.01.2013 gilt "Ein Beitrag pro Wohnung" - wenn bei euch nur eine Wohnung existiert und Dein Mann das alles gemeldet hat, dann haben die gar kein Recht da irgendwas nachzufordern.
Punkt.
Ich lebe aber mit meinen Mann seit Juli 2012 in einer Wohnung zusammen und er bezahlt seitdem auch die Gez Gebühren
Ihr hättet dem Beitragsservice (bzw damals noch der GEZ) das Zusammenziehen in einen Haushalt anzeigen und Dich als Beitragszahler (auch als freigestellter Beitragszahler) abmelden müssen. Eine rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich bzw. kann allenfalls auf Kulanz erfolgen, wobei ich die Wahrscheinlichkeit hierfür nicht sehr hoch einschätzen würde. Siehe dazu u.a.
Schreib ihnen ganz freundlich, dass dein Mann ... Name und Teilnehmernummer .... beireits für euren Haushalt zahlt und gut ist.
Danke das habe ich ja schon gemacht. Aber die sagten mir die können das Konto erst zum 08.2014 kündigen und das offen stehende muss ich zahlen.