GEZ Schreiben nach 3 Jahren erhalten? Nachzahlen?
Hallo,
vor ca. 3 Jahren ist meine damalige Partnerin aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Da das schon so lange her ist, bin ich mir nicht mehr sicher, auf welchen Namen die GEZ gemeldet war. Nun habe ich ein Schreiben der GEZ bekommen, dass auf mein Name auf dieser Adresse noch kein Beitragskonto gemeldet ist. Wenn ich jetzt das damalige Einzugsdatum angebe, wird dann eine Nachzahlung verlangt?
4 Antworten
Ja, denn die zu zahlenden Rundfunkbeiträge sind für deine Wohnung in der Zeit bereits kraft Gesetzes angefallen. Du solltest beim Anmeldedatum auch nicht schwindeln, denn das kann als Betrug gewertet werden. Der Beitragsservice weiß über das Meldeamt, seit wann du dort wohnst. Meldest du dich jetzt nicht auf das Schreiben, wirst du zwangsweise angemeldet.
huhu,
vermutlich, und zwar zu recht, außer du quatscht mal mit deiner ex ob sie das vielleicht nicht umgemeldet hat ;)
bzw., das Auszugsdatum deiner Freundin angeben.
Grüße Anna
Dann hätte sie ja rein theoretisch weiter gezahlt... wenn ich ihr Auszugsdatum angebe, stehen ja noch 3 offene Jahre im Raum.
Wenn du in den letzten 3 Jahren keine GEZ gezahlt hast, dann wirst du es nachzahlen müssen.
das damalige Einzugsdatum würde ich nicht benennen, sei froh, wenn Du erst ab aktuell bezahlen musst
es kommt darauf an, wer bei der GEZ damals gemeldet war.... und es gibt ja auch Verjährungsfristen,,,,
Die ausgezogene Person müsste gemeldet gewesen sein, sonst wäre die Zahlung ja einfach weitergelaufen
Eine Verjährung startet aber erst mit dem Bekanntwerden der Summe. In diesem Fall ist es bisher nicht bekannt gewesen, daher kann es auch nicht verjährt sein ;-)
Naja, wenn er was anderes angibt und die GEZ dann herausfindet, dass das nicht so ist, dann kann es ärger geben.