GEZ Gebühr während des Studiums?


25.10.2024, 21:57

In allen, mir zugänglichen, Informationen steht: Wer Sozialleistungen erhält kann sich befreien lassen. Aber was ist, wenn man gar kein eigenes Einkommen hat? Also nicht einmal Sozialleistungen erhält?

2 Antworten

Jeder Volljährige, der eine eigene Wohnung bewohnt, ist grundsätzlich verpflichtet, dafür den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Allerdings muss pro Wohnung immer nur einmal gezahlt werden. D. h. Deine Tochter muss den Rundfunkbeitrag grundsätzlich zahlen.

Deine Tochter kann nur befreit werden, wenn sie BAföG bezieht. Studenten, die von den Eltern unterhalten werden, müssen dagegen bezahlen, d. h. der Unterhalt muss den Rundfunkbeitrag einkalkulieren. Wie hoch der elterliche Unterhalt zu sein hat kannst du an der "Düsseldorfer Tabelle" ablesen.

Deine Tochter sollte also erst einmal zahlen. Geht der BaföG-Antrag durch, kann sie damit nachträglich einen Befreiungsantrag stellen. Der wird dann rückwirkend bewilligt und die gezahlten Beiträge werden ihr automatisch erstattet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

leider ja, da gibt es keine ausnahmen. erst wenn bafög bewilligt wurde und sie vom bafög amt eine bescheinigung bekommt auf der steht, dass sie keine gez gebühren zahlen muss, wird sie freigestellt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Micha0106 
Beitragsersteller
 25.10.2024, 21:59

Also müssen wir als Eltern quasi zweimal bezahlen ?

leooo11  25.10.2024, 22:04
@Micha0106

jaein. ihr zahlt ja nur inoffiziell. offiziell ist es die wohnung eurer tochter bzw. ihr erst wohnsitz. dem gez amt ist egal wer die gebühren zahlt, sie kommen offiziell aus dem haushalt ihrer tochter