GEZ Gebühr Kfz beruflich?
Die Betriebsstätte befindet sich nun mehr in Privaträumen und entfällt somit von der Beitragszahlung. Die GEZ geht davon aus, dass ein Kfz beruflich (selbständig) genutzt wird. Auf den Selbständigen (mein Mann) ist aber seit Mai 2024 kein Kfz mehr zugelassen. Er nutzt Fahrzeuge von Familienangehörigen für evt. berufliche Wege. Dafür besteht doch keine GEZ Pflicht für oder?
2 Antworten
Es kommt nicht darauf an, wer das Kfz für die gewerblichen oder selbstständigen Zwecke nutzt. Das hat zur Folge, dass die Zulassungsinhaber der von deinem Mann für seine selbstständigen Zwecke genutzten Kfz dafür jeweils ein Drittel Rundfunkbeitrag zu bezahlen haben. Das gilt auch deshalb, weil es auf den Umfang der nichtprivaten Nutzung nicht ankommt.
So ist die Rechtslage! Allerdings gibt es für den Beitragsservice kaum eine Möglichkeit, die entsprechenden Beitragstatbestände festzustellen.
Das habe ich auch gelesen, aber es gibt ja kein Fahrzeug was auf ihn zugelassen ist weder privat noch geschäftlich und dazu findet man nix im Netz.