Gewerbesteuererklärung obwohl unter Freibetrag?

1 Antwort

Ja, die Erklärung ist dennoch Pflicht, sofern es sich um ein steuerpflichtiges Gewerbe handelt, § 14a GewStG. Die Feststellung, ob der Gewerbeertrag unter dem Freibetrag ist, die trifft das Finanzamt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

2strabag  27.09.2024, 08:53

Die Antwort ist nicht richtig, Herr Kegus, siehe § 25a GewStDV