Gewährleistungsanspruch nach Defekt am Laptop?
Hallo allerseits,
der Akku meines generalüberholten Laptops hat den Akku Geist aufgegeben. Problem ist nur, dass ich diesen erst vor DREI Monaten gekauft habe. Nun habe ich nach Absprache den Laptop eingeschickt, da ich noch Gewährleistung habe, aber der Anbieter will es nicht übernehmen.
Da es sich meiner Meinung nach, um einen vollständigen Defekt handelt und nicht um normalen Verschleiß wie diese behaupten, halte ich dies für eine unrechtmäßige Verweigerung. Nach drei Monaten darf das einfach noch nicht sein, das müssen sie echt gewährleisten.
Die größte Frechheit dahinter ist jedoch, dass sie nicht mal ein Ersatzteil haben und mir anbieten den Akku zu entsorgen und den Laptop zurückschicken, es gäbe ja einige Anbieter, die solche im Angebot haben. Wie soll ich als Laie denn einen Akku wechseln, am Ende geht noch was kaputt, was denken die denn?
Im Anhang nochmal die letzte Nachricht nach meiner Beschwerde!
Habe ich noch irgendeine Möglichkeit, was kann ich tun?
5 Antworten
Hi,
Wäte die Frage, wie er das Produkt beschrieben hat. Manche Firmen bieten Refurbished an, mit neuem Akku.
Wenn klar hervorgeht, dass der Akku alt ist, wäre die Frage, was in den Gewährleistungskonditionen des Anbieters steht.
Lese gerade die 91%, es wäre aus Sicht des Händlers auch mlglich, dass Du den Laptop schlecht behsndelt hast, den Akku tiefentladen....
Dann hätte ich als Häbdler auch keine Lust dafür gerade zu stehen.
Wenn du einen generalüberholten Laptop kaufst ist es durchaus möglich, dass der Akku schon so alt ist, wie der Laptop. Das kann bedeuten, dass er sein Lebensende erreicht hat oder kurz davor ist.
Damit musst du rechnen, denn es war ja kein Neukauf.
Insofern kann ich den Händler verstehen, obwohl ich da großzügiger wäre.
Bei eBay findest du sicher einen passenden Akku für deinen Laptop.
Der Einbau sollte kein Problem sein, zumal du sicher Menschen in deinem Umfeld hast, die einen Schraubendreher bedienen können.
Klar. Kein Problem. Aber dann könnte man die Sachmangelhaftung ja gleich abschaffen. Stell Dir vor, Du kaufst ein gebrauchtes Auto. Nach kurzer Zeit geht da alles kaputt. Getriebe, Reifen, Dichtungen etc. und der Händler sagt: "Tja Dein Pech, das passiert bei gebrauchten Autos eben".
So funktioniert das nicht. Bei Gebrauchtwaren kann die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt werden. Mehr nicht.
Du bist hier ganz klar im Unrecht. Der Verkäufer hat alles korrekt und sogar ungewöhnlich ausführlich erklärt.
Ein vollständiger Defekt liegt hier schon mal gar nicht vor. Das sie anbieten den Akku zu entsorgen ist sehr nett. Hätten Sie nicht machen müssen.
Wenn du Geräte generalüberholt kaufst achte auf die Vertragsbedingungen. Wenn du ein Gerät mit neuwertigen Akku haben möchtest dann solltest du auch ein Gerät kaufe, wo das Akku neuwertig ist und nicht ein Gerät mit mind. 80% Restkapazität.
Je nach Gerät kannst du das Akku einfach selber tauschen oder es dir tauschen lassen. Eine andere Option gibt es hier leider nicht. Der Vertragspartner hat sich an alle Abmachungen gehalten.
Das ist ein Gewährleistungsfall, ganz klar. Innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang gilt bei Käufen von gewerblichen Händlern zudem eine Beweislastumkehr, d.h. der Händler muss beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Gefahrübergang vorlag. Ein pauschaler Verweis darauf, dass der Akku geprüft wurde, dürfte dafür nicht ausreichen.
Da der Verkäufer weiß, dass das Akku zum Verkaufszeitpunkt 91% Restkapazität hat, liegt hier scheinbar ein Prüfbericht vor.
Den kann man natürlich anfordern aber ein Gewährleistungsfall ist hier definitiv nicht ganz klar gegeben.
Ein interner Prüfbericht des Verkäufers ist kein Beweis. Wenn der Akku in einem guten Zustand gewesen wäre, wäre er nach drei Monaten nicht komplett kaputt.
Und wie soll der Verkäufer das dann nachweisen? Der Prüfbericht reicht in der Regel, da eigentlich immer eine Diagnose Software des Herstellers genutzt wird, die somit manipulationssicher ist.
Ja, man kann vor Gericht gehen aber das macht bei den paar Euros keinen Sinn.
Wende dich nochmals an den Händler und schildere ihm die Rechtslage. Damit zeigst du, dass du dich damit auskennst. Sollte er sich immer noch weigern, kannst du mit Klage drohen oder diese auch erheben.
Es war ein Generalüberholtes Gerät, das du günstiger bekommen hast. Der Akku ist dabei nicht neu gewesen...
Das schliesst also die Gewährleistung am Akku aus...
Wenn du einen neuen Akku willst, musst du den als Ersatzteil kaufen...
Also keine Chance, denke ich mir auch, aber nach 3 Monaten ist das echt ärgerlich. Wie soll ich denn den Wechsel vornehmen?
Der ist ja vielleicht schon 2 Jahre alt und es ist absolut schädlich für Lithium Akkus, wenn man diese komplett leer werden lässt...
Deswegen sind Akkus auch keine Garantieteile, vor allem bei kleingeräten nicht...
Neue Akkus kannst du bei Amazon kaufen und der Einbau ist ganz einfach, wenn man das passende Werkzeug hat. (Ifixit stellt gute Sets bereit)
Wann genau wurde die Gewährleistung/Sachmangelhaftung abgeschafft? Natürlich haftet der Verkäufer mindestens 1 Jahr dafür.