Hoher Ölverbrauch, gewährleistung?
Hallo,
ich habe vor ca. 1 Monat einen bmw 318i bj 2010 mit 121000 auf der Uhr gekauft.
1.Mir ist nach den ersten zwei Wochen die Öllampe angegangen und der Bordcomputer schrieb das ich bitte 1 Liter Öl nachkippen soll. Dies tat ich dann und dachte am Anfang lediglich, dass bei dem letzten Ölwechsel eventuell etwas zu wenig nachgekippt wurde und dachte mir nichts Böses. Nach ca 3- Tagen wollte er wieder Öl haben so kippte ich 500 ml nach und habe beobachtet ob etwas undicht ist. Nach 1er Woche wollte er wieder Öl haben, darauf hin bin ich zu einer freien Werkstatt gefahren diese haben den aufgemacht und alles war komplett trocken jedes Ventil jede Dichtung, der Meister kam auf mich zu und sagt er kenne das bei diesen Motoren es sei wohl ein kapitaler Motorschaden der rund 4000€ kosten würde oder eventuell einen neuen Motor benötigen würde. Wie sollte ich vorgehen? Fällt das in die Gewährleistung rein, der Meister hatte gesagt das sowas nicht innerhalb eines Monats passieren kann.
Ich habe das Auto am 20.Mai abgeholt, denkt ihr das ein Rücktritt vom Kaufvertrag noch möglich ist?
der Vertrag wurde am 7mai gemacht allerdings hatte ich das Auto erst am 20. da der Händler für mich das Auto zugelassen hat.
sollte ich den Händler einfach mal anrufen oder direkt postalisch mit einem Anwalt schreiben?
*edit*
Der Händler hat im Kaufvertrag „Händlergeschäfft“ angekreuzt. Leider habe ich ihm niemals einen Gewerbeschein oder Ähnliches gezeigt. Darüber hinaus hat er bei Vertragsabschluss mir gegenüber nichts Diesbezüglich geäußert.
6 Antworten
Hallo, das ist ein Fall für die Gewährleistung.
Dem Händler muss die Gelegenheit zum nachbessern gegeben werden.
Der wird sich wohl querstellen. Diese Halsabschneiderfritzen versuchen immer mit verschiedenen Trichs die Gewährleistung gegenüber Privatpersonen auszuschließen, was aber nicht möglich ist.
Dann wirst Du wohl einen Anwalt brauchen.
Da würde ich mich sofort mit dem Händler in Verbindung setzen und auf diesen sehr hohen Ölverbrauch hinweisen.
Der Händler muss zur Nachbesserung aufgefordert werden, zu der er verpflichtet wäre.
Der Händler muss eine Gebrauchtwagengarantie übernehmen und diese beläuft sich auf 1 Jahr.
Lass dich da auf gar keinen Fall abwimmeln.Ich würde diesen Fall nicht nur telefonisch mit dem Händler besprechen, sondern auch schriftlich per Einschreiben mit Rückschein.
Zudem kannst du dich auch beim ADAC über die Gewährleistungsansprüche informieren. Kannst auch BMW anschreiben und um eine Stellungnahme zum Ölverbrauch bitten, weil er Händler sagt, er kenne diese Motoren.
Mit dieser Aussage will er dich davon ablenken, dass er Gewährleistung übernehmen muss und die Schuld an BMW und deren Motoren sucht.
Du hast Gewährleistung und wenn der Händler sagt, der Motor taugt nichts, dann soll er dir kostenlos einen anderen Motor einbauen.
Ist er dazu nicht bereit, oder verweigert jegliche Nachbesserung, hilft dir ein Anwalt.
Da musst du aktiv werden.
Auto.-Schmuck. und Teppichhändlern, denen eilt ein besonderer Ruf voraus.
Die Laien kennen sich nicht aus, was diesen Händlern eben die Möglichkeit gibt, mal ich ganz so ehrlich zu sein.
Wenn du beim Händler gekauft hast dann hast du gesetzliche Gewährleistung bzw. 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie.
Bring das Auto zum Händler zurück, fordere einen Austauschmotor oder Reparatur, oder dein Geld zurück, ansonsten klag es mit einem Rechtsanwalt ein, solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben entstehen dir nicht mal zusätzliche kosten außer eine eventuelle Selbstbeteiligung.
Viel Erfolg.
Online ist zu lesen, dass er damit die Gewährleistung ausschließt.
Da ich aber kein Unternehmen habe sondern „nur“ Angestellter bin und nie von einem Händlergeschäfft die Rede war ist dies ja an sich hinfällig.
In keinem Satz erwähnte es und verlangte einen Gewerbeschein oder Ähnliches von mir.
ich würde jetzt mal sagen, daß das rein rechtlich bei Vertragsanfechtung fast keine Rolle mehr spielt. er hat die Gewährleistung ausgeschlossen und Du hast mit Autogramm zugestimmt! Wenn das vor Gericht geht, wird es schwer. Auch wenn Du kein Händler bist und kein Gewerbe laufen hast.
Privatperson ja... Aber da ist ja ein Kreuzchen bei "Händlergeschäft" Schau mal in den Vertrag, ob das genauer definiert ist. Ausgeschlossenen Gewähr ist ausgeschlossene Gewähr. Und arglistige Täuschung gilt es beim Gewährleistungsausschluß erst mal zu beweisen.
Ich denke da war schon ein gewitztes Schlitzohr am Werk...
Habe eben mal gegoogelt, es ist rechtlich nicht möglich als Händler gegenüber einer Privatperson die Gewährleistung auszuschließen.
Auch wenn er es schreibt ist es nicht möglich. Zum Glück.
im Vertrag steht lediglich Händlergeschäfft aber es wird nirgends weiter ausgeführt.
Durch Google sah ich dann, dass dadurch die Gewährleistung ausgeschlossen wird.
Also würdest du es als offensichtlichen Gewährleistungsfall ansehen?
Sollte der Händler widersprechen dann musst du Anwalt und KFZ Sachverständigen einschalten, du hast aber gute Chancen bei einem Prozess zu gewinnen.
Da würde ich gar nicht lange warten und sofort einen Anwalt einschalten..
Ich weiß halt nicht ob und inwiefern meine Chancen gut aussehen.
Der Wagen wurde dir schadensfrei verkauf. Dann sollte das Auto nicht schon nach 4 Wochen seinen Dienst quittieren..
Was mich allerdings stutzig macht ist, dass bei dem Wagen die Öllampe aufleuchtete. Hast du denn mal nachgeschaut ob wirklich nur ein Liter fehlte.? Am Ölstab z. B. Nicht das du die ganze Zeit ohne Öl gefahren bist..
ja, ruf mal an, aber der wird sich nix annehmen
du wirst wohl klagen müssen
aber Es ist ja offensichtlich ein Sachmangel, ich meine Sowas passiert nicht innerhalb eines Monats oder
kommt stark auf den richter an
ich hatte mal etwas ähnliches, getriebeschaden
da sagt der richter
"ach, so kleine mängel sind bei gebrauchtwagen doch normal"
ich hatte dann doch noch gewonnen, weil ich ihm arglist nachweisen konnte, aber ohne das hätte er den getriebeschaden "kleinen mangel" genannt
aber er ist händler, da ist für dich besser, meiner war privatmann
Der Händler hat im Vertrag bei „Händlergeschäfft“ ein kreuzt gesetzt. Ich habe ihm gegenüber nie gesagt das ich als Unternehmer das Auto kaufen würde oder Ähnliches.
Beim Kauf hatte ich auch einen Freund der Familie dabei der dies bestätigen würde. Ist ja auch irgendwo Arglist im Vertrag Händlergeschäfft anzukreuzen um die Gewährleistung auszuschließen, obwohl dies nie erwähnt wurde.
wenn du kein händler bist, ist es doch kein händlergeschäft
dafür müssen beide kaufleute sein
Hatte er im Vertrag angekreuzt, wie gesagt ohne darauf hinzuweisen oder Ähnliches. Denke das wird vor Gericht eh nicht durchgehen.
richter stehen auf vergleiche
der richter wird darauf spielen, dass der händler dir x € gibt und damit gut ist
am Liebsten würde ich von Kaufvertrag zurücktreten und mir nicht so Gedanken machen müssen.
sollte dies gelingen kriege ich den vollen Betrag zurück?
Kommt darauf an, was mit "Händlergeschäft" gemeint ist. Da kann er uU die Gewährleistung voll außer Kraft setzen!!!