Darf ein Verein Gewinne erzielen?
Darf ein Verein Gewinne erzielen?
Also z.B. Getränke verkaufen für einen höheren Preis als der Einkaufspreis des Getränks?
Wenn ja, wie darf der Verein diese Gewinne nutzen? Nur für den Verein? Oder auch privat für die Vereinsleitung?
4 Antworten
Selbstverständlich darf und muss ein Verein Gewinne erzielen, er muss sich ja schließlich selbst finanzieren können.
Wie die Gewinne genutzt werden dürfen hängt von der Art des Vereins ab. Ein gemeinnütziger Verein ist recht streng reglementiert, andere Vereine erlegen sich in ihrer Satzung auf, wie mit den Erträgen verfahren wird.
nein das dürfen sie nicht, ein Verein ist meist eingetragen bei Gericht und müssen Rechenschaft ablegen
Ein Verein mit dem Kürzel "e.V." ist im Vereinsregister, ähnlich dem Handelsregister, eingetragen und ist damit eine juristische Person, das hat aber nichts mit dem Zweck des Vereins zu tun.
Bei Gericht wird ein Verein schon mal gar nicht eingetragen.
Ob ein Verein Rechenschaft ablegen muss, hängt vom seiner Struktur ab. Bei einem e.v. ist das zumindest gegenüber dem Finanzamt so .
Es spricht auch nichts dagegen einen Verein für die Stärkung der persönlichen Interessen des Vereinegründers ins Leben zu rufen, ob das allerdings der Erschaffung von Erträgen dienlich ist bleibt abzuwarten.
Vereine haben finanziell 4 Bereiche:
- ideeller Bereich
- Vermögensverwaltung
- Zweckbetrieb
- wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Der wirtschaftliche Geschäftbetrieb darf bei gemeinnützigen Vereinen, die anderen Geschäftsbereiche nicht überwiegen.
Die steuerfreien Grenzen werden in der Abgabenordnung bestimmt.
Es ist nicht zulässig, den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb aus den anderen finanziellen Bereichen zu finanzieren.
Hallo,
Gewinnerzielung heisst bei einem Verein Rücklagengenerierung. Man darf kein Geschäft daraus machen, das Privatpersonen ein Einkommen bietet. Die rücklagen müssen wieder dem Verein zugute kommen.
Kann ein Verein Gewinn machen?
Auch gemeinnützige Vereine dürfen Überschüsse ( Gewinne) erwirtschaften. Sie müssen dazu nur ein paar Dinge beachten: Die Überschüsse sind dem Vereinszweck entsprechend einzusetzen (d.h. keine Gewinnausschüttung an Mitglieder).
lg
Harry
Nur für den Verein aber das steht ja auch alles in der Satzung.
Können die Inhaber des Vereins auch in die eigene Tasche wirtschaften? Also z. B. Teile der Erlöse privat nutzen?