Gesetzliche festgelegte Gründe fürs Schwänzen?
Ich hab natürlich nichts dergleichen vor, aber wie ist es eigentlich gesetzlich festgelegt, wann ein Schüler zum Unterricht erscheinen muss und wann nicht?
8 Antworten
Schulpflicht ist Schulpflicht
Das kann nur "ausgesetzt" werden wenn man befreit (Krankheitsbedingt) oder ausgeschlossen wird (Sozialverhalten etc.)
Es gibt da wenige Ausnahmen die "Systemsprenger" das sind Kinder und Jugendliche die aufgrund von vielschichtigen Auffälligkeiten nicht im normalen Schulsystem beschult werden können (deswegen "sprengen" sie das System)
Auch dann kann wird nicht mehr auf die Schulpflicht behaart sondern ehr auf eine allgemeine Lebenshilfe
Erlaubtes Schwänzen gibt es nicht. Wenn jemand begründet abwesend sein darf/muss, dann ist es logischerweise nicht Schwänzen. Quarantäne, Krankheit und Todesfall wären beispielsweise solche Gründe.
Du musst immer dann erscheinen,, wenn kein durch Dich nicht verursachter Grund vorliegt, der Dich hindert. Sonst ist es ein Verstoß gegen die Schulpflicht.
D.h. z.B. wenn Du wirklich krank bist, es bei Euch brennt oder der einzige Bus ausfällt, sind es Gründe, die entschuldigt werden.
Wenn Du aber einen Nebenjob hast und Du mit dem Arbeitgeber vereinbart, dass Du während der Unterrichtszeit arbeitest, oder Du hast eine normale Fahrstunde auf die Unterrichtszeit gelegt, ist es ein von Dir verursachter Grund. Das gleiche gilt, wenn Du die ganze Nacht auf bist, um Superbowl zu schauen oder Dich abends so betrinkst, dass Du am nächsten Morgen noch nicht wieder einsatzbereit bist.
Er muss immer erscheinen. Es besteht halt Schulpflicht.
Es gibt eine festgelegte Anzahl an unentschuldigten Fehltagen (die Anzahl weiß ich leider nicht).