Geselschaftsbesteuerung?

1 Antwort

200.000€ Bilanzgewinn

- 130.000€ Gewinnvortrag des Vorjahres

- 80.000€ Zuführung aus der Gewinnrücklage (Die 10.000€ sind doch das an Gewinnrücklage, was zum 31.12.01 verbleibt, nachdem 80.000€ daraus aufgelöst wurden)

= -10.000€ Jahresfehlbetrag

Da der Sachverhalt keine Angaben zu Vorabausschüttungen sowie Zuführungen in die Gewinnrücklage aus dem Jahresergebnis hergibt, bin ich bei der Berechnung gar nicht auf die beiden Sachen eingegangen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

SorrowDespair 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 19:38

Oh achso. Ich dachte die 10.000 Gewinnrücklage sind nochmal zusätzliche die man mit verrechnet.

Vielen Dank