Geschwindigkeitsbegrenzung Montag - Freitag an Feiertagen?

3 Antworten

Wenn da nicht auch noch "werktags" dabei steht, gelten z.B. die 30 km/h auch an Feiertagen und vor Schulen auch in den Ferien.


Wunderowunder 
Beitragsersteller
 01.06.2023, 14:22

Danke! Aber genau das meine ich ja: montags bis freitags ist ja "werktags"!

Jack98765  01.06.2023, 14:36
@Wunderowunder

Stimmt, aber bei solch eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die von Mo.-Fr. gilt, muss dann auch werktags vermerkt sein. Ist das nicht der Fall, gilt sie auch an Feiertagen.

oldfashioned66  15.11.2023, 00:27
@Wunderowunder

Nein, du kluger Herr, montags bis freitags ist nicht "werktags", denn auch der Samstag ist ein Werktag. Und wenn da "montags bis freitags" steht, dann gilt das unabhängig davon, ob einer jener Tage ein Feiertag ist.

Wunderowunder 
Beitragsersteller
 15.11.2023, 01:54
@oldfashioned66

1. bin ich eine kluge DAME, 2. kann ich das Kompliment leider nicht zurückgeben, denn natürlich ist montags bis Freitags "werktags", auch wenn der Samstag AUCH ein Werktag ist.

oldfashioned66  15.11.2023, 12:01
@Wunderowunder

Leider bist du offenbar nicht klug genug, um zu sehen, dass die Ausdrücke nicht deckungsgleich sind. Der Ausdruck "werktags" umfasst alle Tage, die keine Sonn- und Feiertage sind. Dazu gehören zwar im Normalfall auch die Tage Montag bis Freitag, aber eben nicht nur. Die Begriffe "montags bis freitags" und "werktags" entsprechen einander also nicht. Um es dir mal auf Grundchulniveau zu erklären (Achtung, jetzt kommt Mengenlehre): "montags bis freitags" ist im Normalfall Teilmenge von "werktags". Aber "werktags" > "montags bis freitags". Somit gilt gleichzeitig auch: "werktags" ≠ "montags bis freitags". Hinzu kommt, dass "werktags" als "alle Tage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind" definiert ist (§3 Abs. 2 BUrlG). Die Menge "werktags" ist also nicht klar auf "montags bis freitags" festgelegt, sondern in Wochen ohne Feiertage als "montags bis samstags" definiert, in der Woche nach Ostern zum Beispiel aber als "dienstags bis samstags". Vielleicht verstehst du jetzt, warum deine Aussage

montags bis freitags ist ja "werktags"!

falsch ist. Sicher bin ich mir da allerdings nicht ...

Wunderowunder 
Beitragsersteller
 15.12.2023, 23:30
@oldfashioned66

Na da hast du ja in Mengenlehre gut aufgepasst, Glückwunsch, nur mit dem Verstehen von Texten und logischen Zusammenhängen hapert es offenbar. Daran ist aber wahrscheinlich nicht deine Schule Schuld, sondern eher dein mangelnder Intellekt.

Deine Aussage

montags bis freitags ist nicht "werktags", denn auch der Samstag ist ein Werktag

ist ungefähr so logisch wie "Rosen und Nelken sind keine Blumen, denn auch die Tulpe ist eine Blume".

Es muss ja einen Grund haben, weshalb die Vorschrift nicht einfach nur "30 kmh" (also IMMER) lautet, sondern explizit "Montag bis Freitag (oder werktags, was auf das Gleiche hinaus kommt). Und DARAUF wollte ich hinaus.

Der Grund, weswegen du dich 5 Monate nach meiner Frage und dem Kommentarverlauf noch bemüßigt fühlst, hier deinen Senf dazu zu geben, ist aber natürlich nicht dein Interesse an Verkehrsregeln, sondern unsere vorangegangene Diskussion über Impfschäden. Du hast dir eine meiner Fragen rausgesucht und wolltest mich "ärgern" oder "diskreditieren"... Der Schuss ist nach hinten losgegangen. Wie bei der anderen Diskussion: der einzig Dumme bist DU! 😉

oldfashioned66  20.12.2023, 08:44
@Wunderowunder
Wie bei der anderen Diskussion: der einzig Dumme bist DU! 😉

Die mangelnde Qualität dieser Aussage ist durch die Aussagende hinreichend belegt.

Der Grund für die Geschwindigkeitsbegrenzung steht nicht da. Muß er auch nicht. Die Angabe der Wochentage ist eindeutig. Von Feiertagen steht da nichts, also sind sie auch nicht ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hi Ja, das gilt auch dann.

Grund wird sein, dass man nicht überlegt: Gilt das jetzt oder nicht. Der Einfachheit halber gilt das dann.