Geschwindigkeitsbegrenzung bei Roller

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Nur Roller die vor 1998 bereits im Straßenverkehr zugelassen wurden dürfen mit den Werkseinstellungen geringfügig schneller gehen. Das heißt da wären die 60 km/h gar kein Problem. Alle anderen müssen auf 45 km/h gedrosselt werden.


ginatilan  08.11.2012, 07:01

Nur Roller die vor 1998 bereits im Straßenverkehr zugelassen wurden

Falsch

so wäre es richtig gewesen:

Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Wenn er bereits ab Werk 60 fährt, dann wirst du entweder gezwungen den Roller drosseln zu lassen oder sie lassen es so stehen.

Sofern der Roller ordnungsgemäß gedrosselt ist, ist das legal. Aber ich denke mal, dass ein gut eingefahrener Roller so um die 55 km/h geht. Der Tacho zeigt ja auch immer ein bisschen mehr an als du wirklich fährst.

Also wenn der Roller original ist -> Kein Problem. Hatte mal nen Kollegen der nen Speedfight 2 hatte, der hat den auch original gelassen und das Ding lief laut Tacho knappe 60 im Originalzustand. Der hat nichts dran gemacht, weil auf den Roller noch Garantie war und wenn die Bullen was wollten, dann haben die geguckt und als die dann gesehen haben, dass alle Schrauben noch nie losgedreht waren, war das für die okay.


ginatilan  08.11.2012, 07:03

Also wenn der Roller original ist -> Kein Problem.

das ist die allgemeine Meinung, hat aber keinen rechtlichen Hintergrund.

wenn 60km/h "erlaubt" wären, warum wird ein Roller der Klasse M dann nicht bis 60km/h gesetzlich zugelassen?

dann wäre das ganze Stammtischgerede "bis 60km/h sagen sie nichts" endlich vom Tisch!

drhouse1992  08.11.2012, 14:53
@ginatilan

Was willst du denn?

Wenn ein Roller vernünftig eingefahren ist, dann geht der nunmal etwas schneller. Wenn der Roller ab Werk mit einer 45 km/h Drossel ausgeliefert wurde und man ihn in diesem Zustand belässt, dann handelt man nicht vorsätzlich, wenn man damit fährt und er 50-55 km/h schnell ist. Das wird dann zumeist auch toleriert. Frisiert man den Roller, dann handelt man unter Vorsatz und das wird dann auch entsprechend bestraft. Brenzlig wird es da, wenn die Roller mehr als 55 "echte" km/h laufen, also nach Prüfstand, nicht nach Tacho...

Und wenn der auf dem Tacho 60 km/h anzeigt, kannst du generell nochmal 10% Tachoabweichung runterrechnen.

Und nur mal nebenbei: Ich hatte zu meiner A1 Führerschein-Zeit eine Simson S51, Baujahr 1982. Der Motor war noch NIE offen und die war absolut original, lief statt der erlaubten 60 km/h laut Tacho aber auch 75. Ich musste einmel damit auf den Prüfstand und da hat sie 68 km/h gebracht. Die Beamten vor Ort meinten, dass das in Ordnung wäre. Gut okay, bei der Simson ist das eine Sonderregelung und mein Führerschein hätte mir damals 80 km/h erlaubt, aber ich denke mal wenn ein 45er Roller im Originalzustand echte 55 km/h geht, wird man da nicht angeschwärzt. Die Polizei ist hinter denen her, die mit ner Mofa Prüfbescheinigung Roller mit 100 km/h fahren...

ginatilan  08.11.2012, 16:07
@drhouse1992

Was willst du denn?

euren Denkfehler korrigieren:)

Wenn der Roller ab Werk mit einer 45 km/h Drossel ausgeliefert wurde und man ihn in diesem Zustand belässt, dann handelt man nicht vorsätzlich, wenn man damit fährt und er 50-55 km/h schnell ist.

selbstverständlich, dann muss er nämlich noch einmal gedrosselt werden

Wenn der Roller schneller als 45 km/h laufen kann, dann bist Du dran wegen Fahrens ohne Führerschein mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug und das gibt richtig Ärger.

Und wenn Du richtig Pech hast und mit dem Teil einen Unfall baust, dann wird auch die Versicherung sich die Kosten von Dir wiederholen.

Hier bei uns hat die Rennleitung einen kleinen, transportablen Prüfstand - passt in den Kofferraum eines Streifenwagens - auf den sie gern mal Roller stellt, die ihnen zu schnell vorkommen und das war's dann.

45 KmH sonst gibts es Ärger :)