Gerichtlicher Brief Zwangsvollstreckung?

5 Antworten

Wenn man so einen Brief bekommt sollte man den einfach mal öffnen und lesen.

Alles andere wäre reine Spekulation und spekulieren sollte man besser Nichtverbreitung man schon eine Zwangsvollstreckung bekommt.

Ja, auch eine Kontopfändung ist möglich.

Im Normalfall kommt irgendwann ein Gerichtsvollzieher bei dir vorbei, schaut sich deine Wohnung und deine Lebensumstände an und bietet dir an - falls du nicht zahlungs- oder pfändungsfähig bist - eine eidestattliche Versicherung abzugeben. Damit wärst du dann erstmal zwei Jahre als zahlungsunfähig registriert. Nach den zwei Jahren geht das ganze Prozedere von vorne los.

Solltest du nicht zahlen können und auch nicht willig sein, die EV zu unterschreiben, kann auch Erzwingungshaft bis zu sechs Monate angeordnet werden.

nach dem Vollstreckungsbescheid kommt üblicherweise der Gerichtsvollzieher vorbei, im zweiten schritt dann Lohnpfändung oder pfändung des Bankkontos, im dritten schritt Pfändung von z.B. Mietkaution oder ähnlichem.

In jedem Fall wird es unangenehm und man sollte sich schleunigst drum kümmern.


ceceparis 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 11:39

Wenn ich aber arbeiten bin und er trifft mich nicht an was passiert dann ?

geheim007b  24.09.2024, 11:40
@ceceparis

dann wirft er nen zettel ein mit termin bei dem du da zu sein hast, ansonsten ruft er da dann nen Schlüsseldienst und geht rein. Die Kosten für den Schlüsseldienst hast du zu tragen.

ceceparis 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 11:41
@geheim007b

Aber er hat ja keinen Brief hinterlassen und seit gestern klingelt jemand bei mir aber sobald ich am Sprechanlage gehe redet keiner

geheim007b  24.09.2024, 11:43
@ceceparis

dann wird das vermutlich kein gerichtsvollzieher sein. evt. gläubiger der sein Geld will und dich mürbe machen will

Um was es genau geht, sollte aus dem Brief hervorgehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

ceceparis 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 11:44

Um eine Rechnung ?

ceceparis 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 11:46
@DasOrakel

Da steht nur Vollstreckungsbescheid ? Mehr nicht das ein gelber Brief

JollySwgm  24.09.2024, 11:52
@ceceparis

Da gibt es viele Möglichkeiten was eine Vollstreckung ist. Das kann eine Kontopfändung, eine Lohnpfändung, eine Pfändung von Wertgegenständen, eine Zwangsstillegung eines Autos, eine Zwangsräumung oder eine Haftstrafe sein.

Das sollte aber in dem Brief stehen. Und falls nicht, oder du findest es nur nicht, steht da ganz sicher eine Kontaktmöglichkeit wie du den zuständigen Gerichtsvollzieher erreichen kannst.

Auf jeden Fall solltest du sofort handeln. Jede Verzögerung kann sehr unangenehm werden und bedeutet zusätzliche Kosten!

DasOrakel  24.09.2024, 11:53
@ceceparis

Dann solltest Du damit rechnen, daß zeitnah ein Gerichtsvollzieher kommt.

Sofern der Gläubiger Deinen Arbeitgeber, Dein Konto etc.. kennt, kann auch dort vollstreckt werden.

ceceparis 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 11:53
@ceceparis

Da steht nur prozessvollmachtiger und das war's aber da steht nicht das ein Gerichtsvollzieher Name da stehen auch keine Handy Nummern

ceceparis 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 11:54
@DasOrakel

Ohne Ankündigung und ohne einen Brief da zu lassen ? Das man da Zuhause sein sollte ? Ich arbeite von 5:30 bis 15 Uhr

DasOrakel  24.09.2024, 11:55
@ceceparis

Gerichtsvolzieher und Handynummern stehen nicht im Vollstreckungsbescheid.

Nicht alles blind glauben, was andere schreiben :)

DasOrakel  24.09.2024, 11:57
@ceceparis

Bei der Sachpfändung kündigt der Gerichtsvollzieher die Maßnahme nicht an.

Nur dann, wenn er Dich nicht erreicht hat, hinterläßt er für gewöhnlich eine Nachricht, aus welcher sein nächster Besuch hervorgeht.

Trifft er Dich dann erneut nicht an, kann die Wohnung auf richterlichen Beschluß hin zwangsweise geöffnet werden.

ceceparis 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 11:58
@DasOrakel

Ja hä wenn soll ich dann da kontaktieren ich habe das Amt kontaktiert die nur so die können mir da auch jetzt net weiterhelfen von denen der Brief ja kommt

DasOrakel  24.09.2024, 11:59
@ceceparis

Wende Dich primär an den Gläubiger bzw. an seinen Vetreter.

An den Gerichtsvollzieher erst, wenn Du von diesem hörst.

ceceparis 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 11:59
@DasOrakel

Aber das ist es ja ich habe keine Nachricht gestern erhalten also dann ist es ja wohl kein Gerichtsvollzieher wenn man doch keine nachricht hinterlässt

DasOrakel  24.09.2024, 12:00
@ceceparis

Solange sich noch kein Gerichtsvollzieher bei Dir meldete, war wohl auch noch keiner da :)

DasOrakel  24.09.2024, 12:00
@ceceparis
Wende Dich primär an den Gläubiger bzw. an seinen Vetreter.
An den Gerichtsvollzieher erst, wenn Du von diesem hörst.
DasOrakel  24.09.2024, 12:10
@ceceparis
Bei der Sachpfändung kündigt der Gerichtsvollzieher die Maßnahme nicht an.
Nur dann, wenn er Dich nicht erreicht hat, hinterläßt er für gewöhnlich eine Nachricht, aus welcher sein nächster Besuch hervorgeht.
Trifft er Dich dann erneut nicht an, kann die Wohnung auf richterlichen Beschluß hin zwangsweise geöffnet werden.
ceceparis 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 12:17
@DasOrakel

Ja, aber das ist es ja. Seit gestern klingelt einer aber ich bekomme keinen Brief. Habe jetzt noch mal nachgeschaut. Es ist nichts in meinem briefkasten

Wenn Du Deine Schulden bezahlst oder schriftlich versicherst, Deine Schulden in Raten abzustottern, brauchst Du keine Angst vor dem (unangekündigten) Besuch eines Gerichtsvollziehers zu haben.


RiddickBln  24.09.2024, 11:30

Eigentlich sollte man schon vorher was merken und aktiv werden, eigentlich....