Gemeinsamer mietvertrag?

4 Antworten

Gemeinsamer Mietvertrag bedeutet Gesamtschuldnerhaftung.

Im Falle einer Trennung hätter der Vermieter also die freie Wahl bei wem von euch er 100% der Miete kassiert.

So bist du für dich selbst gesehen freier, hast aber rein rechtlich natürlich kein Mitspracherecht.

Untermietvertrag wäre auch möglich.

Solange Ihr verheiratet seit, macht das keinen Unterschied, denn als Ehepartner seit Ihr für die Miete gemeinschaftlich haftbar. Egal, ob Ihr beide drin steht, 😉 der nicht. Bei einer Trennung hängt das davon ab, wem die Wohnung vor der Ehe gehörte oder ob Ihr bereits verheiratet eingezogen seit.


kevin1905  06.07.2024, 11:06
Solange Ihr verheiratet seit, macht das keinen Unterschied, denn als Ehepartner seit Ihr für die Miete gemeinschaftlich haftbar. Egal, ob Ihr beide drin steht

Dafür hätte ich aber gerne mal die Rechtsgrundlage.

Vertrags- oder Schuldverhältnisse, die vor der Eheschließung eingegangen werden, unterfallen nicht der GbR "Eheleute".

Meine Exfrau wurde auch durch unsere Hochzeit nicht Miteigentümerin der Firma, die ich Jahre vorher gegründet hatte.

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Roland Sperling  06.07.2024, 14:14
@kevin1905

Stimmt auch nicht. Nur derjenige, der im Mietvertrag steht, haftet für die Miete. Egal, ob verheiratet oder nicht. Eheleute haften nicht füreinander.

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Honolulu435 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 11:36

Meine frau kann aus dem Haus werfen wenn ich die Miete nicht bezahle oder aus einem anderen Grund?

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Von Experte kevin1905 bestätigt

Solltest du dich trennen, dann ziehst du aus und bezahlst keine Miete mehr. Das Problem hat eher deine Frau.