Gemeinsamer mietvertrag?
Meine Frau und ich wohnen im selben Wohnung. Nur ich arbeite und zahle die Miete. Aber mein Name steht nicht im Mietvertrag. Stellt es für mich ein Problem dar, ob mein Name im Mietvertrag steht oder nicht, und sollte mein Frau meinen Namen im Mietvertrag hinzufügen lassen? Was kann ich tun, wenn es nicht hinzugefügt wird? Dankeschön.
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/kevin1905/1444745065_nmmslarge.jpg?v=1444745065000)
Gemeinsamer Mietvertrag bedeutet Gesamtschuldnerhaftung.
Im Falle einer Trennung hätter der Vermieter also die freie Wahl bei wem von euch er 100% der Miete kassiert.
So bist du für dich selbst gesehen freier, hast aber rein rechtlich natürlich kein Mitspracherecht.
Untermietvertrag wäre auch möglich.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/bikerfan73/1555696314610_nmmslarge__1042_0_2080_2080_c07a0faceeb55be50054524f39eae106.jpg?v=1555696315000)
Solange Ihr verheiratet seit, macht das keinen Unterschied, denn als Ehepartner seit Ihr für die Miete gemeinschaftlich haftbar. Egal, ob Ihr beide drin steht, 😉 der nicht. Bei einer Trennung hängt das davon ab, wem die Wohnung vor der Ehe gehörte oder ob Ihr bereits verheiratet eingezogen seit.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/bikerfan73/1555696314610_nmmslarge__1042_0_2080_2080_c07a0faceeb55be50054524f39eae106.jpg?v=1555696315000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/rasperling1/1555781824263_nmmslarge__0_0_275_275_e3817e74f0b300595c4f2aa5ea2ee743.jpg?v=1555781824000)
Stimmt auch nicht. Nur derjenige, der im Mietvertrag steht, haftet für die Miete. Egal, ob verheiratet oder nicht. Eheleute haften nicht füreinander.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Meine frau kann aus dem Haus werfen wenn ich die Miete nicht bezahle oder aus einem anderen Grund?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Solltest du dich trennen, dann ziehst du aus und bezahlst keine Miete mehr. Das Problem hat eher deine Frau.
Dafür hätte ich aber gerne mal die Rechtsgrundlage.
Vertrags- oder Schuldverhältnisse, die vor der Eheschließung eingegangen werden, unterfallen nicht der GbR "Eheleute".
Meine Exfrau wurde auch durch unsere Hochzeit nicht Miteigentümerin der Firma, die ich Jahre vorher gegründet hatte.