Gemeinde repariert Duschen nicht - verletzt das eine Pflicht?

4 Antworten

Bei der fraglichen Anlage handelt es sich um eine öffentliche-rechtliche Sache im weiten sinne, genauer gesagt um Verwaltungsvermögen. Verwaltungsvermögen dient unmittelbar der Erfüllung öffentlicher aufgaben, indem die „Sache“ einem bestimmten Adressatenkreis zur Verfügung steht. I.d.R. Ist des dem Staat bzw. Der Gemeinde selbst vorbehalten zu entscheiden, wer zur Benutzung befugt ist, es sei denn es liegt eine Monopolartige Stellung vor, welche bei einem Ausschluss allenfalls Grundrechte verletzen würde.
Damit die Gemeinde eine Pflicht zum Handeln hat muss es zunächst eine rechtliche Grundlage dafür geben, welche sich aus einem formellen Gesetz oder einer Verordnung ergeben kann oder dem allgemeinen Gefahrensatz. Es gibt diverse ges. Grundlagen (§§823, 836 BGB) dafür, dass ein Werk (wie hier die Anlage) so instandgehalten werden muss, dass eine sichere Benutzung durch die Anwesenden gewährleistet werden kann. Mit anderen Worten muss das Werk über alle technisch möglichen schutzvorrichtungen verfügen, damit keine Gefahr für die Benutzer besteht. Dass kaltes Wasser kommt statt heißes, reicht noch nicht aus, um sich auf die besagte ges. Grundlage zu stützen. Die Gemeinde ist nur insoweit verpflichtet die Anlage instand zu halten wie es für die sichere Benutzung erforderlich ist. Eine gesetzliche Grundlage, welche die Gemeinde verpflichtet die Duschen zu reparieren gibt es meines Wissens nach nicht, wonach die Gemeinde auch nicht gezwungen werden kann dies in Ordnung zu bringen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Reparatur von Duschen in öffentlichen Einrichtungen wie Schul-Sporthallen:

Die Gemeinde hat anscheinend keine Lust sich mit dem Thema zu beschäftigen.

Da dürften eher die wirtschaftlichen Mittel fehlen. Ansonsten - eine Sporthalle kann man auch ohne funktionierende Duschen problemlos nutzen. Zwar häufiger unangenehm - aber Duschen kann man auch zuhause.

Jetzt müsste mal halt noch wissen, um welche Räume es überhaupt geht...

Wo gibt es denn "gemeinnützige Duschanlagen"?