Gema-Musik bei Präsentation?

2 Antworten

Hallo ItzRobin,

ja, das darfst du! Und lass dich nicht durch die falschen Antworten hier verwirren - manche User rudern oft nur im Nebel, ohne Ahnung von der Materie zu haben.

Die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks ist gemäß §52 der Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zulässig und ...

"Die Vergütungspflicht entfällt für Veranstaltungen der Jugendhilfe, der
Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung
sowie für Schulveranstaltungen, sofern sie nach ihrer sozialen oder
erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind."

Dass es sich um eine Schulveranstaltung handelt, hast du ja geschrieben und auch erkannt, dass dies nicht öffentlich ist, da nur zwei Lehrer da sind und die Klasse).

Den Gesetzestext findest du z. B. unter dem Link https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52.html.

Liebe Grüße und viel Erfolg bei deiner Präsentation!

ichausstuggi


ItzRobin 
Beitragsersteller
 26.03.2017, 22:37

Vielen Dank für die Tolle Antwort! :)

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Mach am ende eine Quellenauswertung und gib den Youtube link an. Schwupp kann dir nichts mehr da passieren


SwipedSwap  26.03.2017, 22:25

danke

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TheStone  27.03.2017, 04:51
@SwipedSwap

und wenn sie nicht freigestellt wäre, würde dein Vorschlag die Angelegenheit auch nicht legaler machen.

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ichausstuggi  26.03.2017, 22:24

Schau dir mal §52 UrhG (Urheberrechtsgesetz) an - da ist Musik bei Schulveranstaltungen freigestellt.

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