Geld zurück holen?
Hallo, vielleicht könnte mir von euch jemand helfen…und zwar hab ich vor ca 2 Wochen angeblich ein sogenanntes Online Coaching bei CopeCart über einen ominösen Jonas Tausendfreund (24 Stunden System) abgeschlossen. Es wurde bereits am selben Tag bzw. ein paar Tage danach ein 3 Stelliger Betrag von meinem Konto abgebucht. Ich habe daraufhin ein Widerruf eingelegt, worrauf mir jedoch mitgeteilt wurde das ich angeblich auf mein Widerrufsrecht verzichtet habe. (ankreuzen im Kästchen) Ist sowas rechtlich?
Habe der o.g Firma einen Brief geschrieben mit der Forderung das Geld zurück zu überweisen ansonsten werde ich rechtliche Schritte einleiten und ich habe meine Bank bereits informiert die meinte ich soll bei der Polizei eine Anzeige erstatten. Hat jemand Erfahrungen damit gemacht? Muss/ Soll ich einen Anwalt einschalten? Wie stehen meine Chancen das Geld wieder zu bekommen? Was kann ich noch tun?
4 Antworten
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Da du durch das ankreuzen anscheinend auf dein Widerrufsrecht verzichtet hast, ist die Chance glaube ich nicht so hoch. Außerdem würden eventuell noch Gerichts- und Anwaltskosten auf dich zu kommen. Anzeige kannst du natürlich trotzdem machen.
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CopeCart ist nur ein Vermittler? Das habe ich mal gegeoogelt, weil ich wissen wollte, was CopeCart überhaupt sein soll. Das ist so eine Plattform wie ebay, nur viel unbekannter und mit anderen Produkten, für die die Provision kassieren, wenn es zur Vermittlung kommt.
Wenn ich richtig liege, hast du dich mit der ganzen Geschichte noch gar nicht richtig beschäftigt.
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Erst mal von der Bank zurückbuchen lassen, wenn es per Lastschrift eingezogen wurde.
Dann nennst du denen BGB
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
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Du hättest an dem Tag, als das Geld abgebucht wurde, Es über deine Bank noch zurück holen können.
Aber wie es jetzt aussieht, kann Ich nicht sagen.
Ob Du Es über die Bank jetzt noch zurück holen kannst, glaube Ich nicht, da es warscheinlich zu lange her ist.
Besser nicht. Sonst wirst du ausgelacht :D