Geld mit ins Grab nehmen erlaubt?

12 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Banknoten und Münzen gehören […] demjenigen, dem sie übereignet worden sind. Der Eigentümer kann mit ihm gehörenden Sachen in den durch die Rechtsordnung gesetzten Grenzen nach Belieben verfahren. Für den Euro gilt, dass die Zerstörung von Zahlungsmitteln weder rechtswidrig noch strafbar ist. […] Jeder Besitzer von Geld kann entscheiden, sein Geld nie mehr auszugeben und damit für immer aus dem Umlauf zu nehmen.

Quelle: Wikipedia

Somit wäre das kein Problem. Vielleicht verbietet das aber die Friedhofsordnung? Denn wäre das üblich, gäbe es sicherlich Grabplünderungen.

Ich würde sagen nein, wobei jede Gemeinde eine eigene Friedhofssatzung hat, die das im Detail regelt.

In der Friedhofssatzung der Stadt Werdau (Sachsen) ist beispielsweise folgendes festgelegt:

"Sollen bei dem Verstorbenen Wertgegenstände verbleiben, so ist dies der Friedhofsverwaltung rechtzeitig schriftlich anzuzeigen."

§ 9 Abs. 1 Satz 2 der Friedhofssatzung.

Erkundige dich in der Friedhofssatzung deiner Gemeinde

Also, das Geld dem Nachlass entziehen kann der Erblasser sicher nicht. Fraglich ist, ob das eine gültige Auflage für den Erben sein kann. Weiß da jemand was?

Als Friedhofsverwaltung würde ich das aber definitiv untersagen, wenn ich davon erführe, dann das würde die öffentliche Ordnung auf dem Friedhof gefährden.

Stelle einen Scheck aus, dann bist du auf der sicheren Seite

Wenn du tot bist, schert es dich wohl kaum, ob es erlaubt ist oder nicht. Und wenn du Angst hast man könnte dir das Geld entwenden oder die Friedhofssatzung untersagt es: Lass dir Goldzähne machen. Am besten das ganze Gebiss.