Geht der Versicherungsschutz verloren?
Wenn die Leistung etwas mehr entspricht als die eingetragenen, geht dann der Versucherungsschutz verloren?
Danke für die Antworten
Es geht hier spezifisch um gedrosselte enduros die dann einfach die Abgasbestimmungen nicht mehr erfüllen.
3 Antworten
Rein Theoretisch ja
Realistisch eigentlich nicht: Ich habe jetzt schon viele Unfälle von Kollegen Miterlebt die entweder offene 2t, oder A2 gedrosselte offene Motorräder gefahren sind. Dabei war auch alles dabei von Fremdverschulden, Selbstverschulden und Personenschaden. Und nie hat irgendwer Probleme mit der Versicherung gehabt, zwar kommt die Polizei immer und schaut mal nach, wie der Zustand vom Motorrad ist, aber da schauen sie meistens nur auf die Reifen (vor allem halt ob das Motorrad "optisch" den Straßenverkehr gefährdet) und die Leistung ist ihnen eigentlich egal.
Danke für die ausführliche Antwort.
Hatte selbst einen Unfall mit meiner 125er durch fremdverschulden. Da wurde das Motorrad abgeschleppt und fertig.
Dann hat dein Auto keine Betriebserlaubnis und die Versicherung kann sich deshalb "anstellen" und Leistungen reduzieren, bzw. dir Teilkosten der Regulierung überlassen.
Der Versicherungsschutz ist nicht das Problem.
Sollte sich etwas an deren Fahrzeuggruppe was verändern, dann müsstest du höchstens etwas nachzahlen.
Aber die Betriebserlaubnis könnte erlöschen, wenn die Leistung erhöht wird und das nicht abgenommen wird.