Geht das nicht so weit?

HarryXXX  19.08.2024, 10:51

Was kümmert es dich? Hast du irgendwelche Nachteile dadurch?

Inkognito-Nutzer   19.08.2024, 11:10

Ja, ich fühle mich wie das letzte Stück Dreck wenn ich mal mit der reden will.

EugeneHKrabs  19.08.2024, 10:58

Ist „der junge Mann“ Schüler des Internats? Oder wie „hängt“ der sonst mit dem Internat / der Betreuerin zusammen?

Inkognito-Nutzer   19.08.2024, 12:45

Jup ist er, bzw. Azubi

Libertinaerer  19.08.2024, 11:11

Und wie alt ist er?

Inkognito-Nutzer   19.08.2024, 12:45

20 und sie 31

3 Antworten

Verboten ist ihnen das nicht.

Sie dürfen flirten, entsprechende Anmerkungen machen und außerhalb der Arbeitszeiten auch Mario Kart spielen oder Sex miteinander haben.

Inwieweit das "professionell" ist, die Umwelt an seinem Liebesleben teilhaben zu lassen, sei mal dahingestellt. Aber herrjeh, viellecht frisch verliebt - da kann man schon mal wunderlich wirken. ^^

Wenn sie aber während der Arbeitszeit "schlecht ansprechbar" ist, würde ich sie ggf. direkt darauf ansprechen.

Nicht vorwurfsvoll, sondern ich-bezogen: Frau xy, ich habe gerade ein Problem, und fühle mich nicht ernst genommen.

Alternativ kann man sich natürlich auch bei einer Kollegin oder der Leitung beschweren.

Aber was die beiden in ihrer Freizeit machen, ist deren Sache - auch wenn in einem Internat die Grenze zw. Freizeit und Arbeitszeit mitunter fließend sein mag.

Wenn du sicher von einer Beziehung ausgehen kannst solltest du tätig werden. Warum?

  1. Als Betreuerin darf sie nichts mit einem Schutzbefohlenen haben (ist unprofessionell und kann ihr den Job kosten),
  2. Sie kommt (da abgelenkt) möglicherweise nicht in erforderlichem Maß ihren Aufsichtspflichten nach,
  3. sie bevorzugt diese Person wissentlich oder unwissentlich

Libertinaerer  19.08.2024, 13:40

Er ist nicht ihr "Schutzbefohlener".

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EugeneHKrabs  19.08.2024, 14:04
@Libertinaerer

So wie die FS meine Frage beantwortet hat, ist der „junge Mann“ ist Schüler des Internats bzw. macht dort eine Ausbildung im Rahmen seines Aufenthalts am Internat. Da sehe ich ihn eindeutig als Schutzbefohlenen so lange er in einem Sbhängigkeitsverhältnis zur Betreuerin steht.
Es sei denn, ich habe die Konstellation falsch verstanden.

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Libertinaerer  19.08.2024, 14:11
@EugeneHKrabs

Er ist volljährig (20) und damit kann er nicht ihr Schutzbefohlener sein, ganz egal in welchem beruflichen Verhältnis die beiden zueinander konkret stehen.

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EugeneHKrabs  19.08.2024, 14:18
@Libertinaerer

Ja, er ist volljährig. Aber er ist in dem Internat untergebracht und absolviert dort seine Ausbildung. Da denke ich, dass er unabhängig von der Volljährigkeit unter denn Schutz der Einrichtung stehen muss, in der er untergebracht ist.

Und selbst wenn nicht; Das ist unprofessionell von der Betreuerin.

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Libertinaerer  19.08.2024, 14:35
@EugeneHKrabs
Da denke ich, dass er unabhängig von der Volljährigkeit unter denn Schutz der Einrichtung stehen muss, in der er untergebracht ist.

Ein "Schutzbefohlener" ist ein juristischer Terminus für eine minderjährige Person in einem Abhängigkeitsverhältnis gemäß § 174 StGB, welcher regelt, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen sexuelle Handlungen zw. der Aufsichtsperson und der schutzbefohlenen Person erlaubt sind, bzw. eben nicht.

Keine Minderjährigkeit = keine Abhängigkeit bzw. kein § 174 StGB.

Und selbst wenn nicht; Das ist unprofessionell von der Betreuerin.

Darauf können wir uns einigen.

Aber das ist nicht nur etwas schwammig (vielleicht gerade in einem Internat, wo man 24/7 mehr oder weniger miteinander zu tun haben mag), es ist vor allem keinesfalls strafbar.

Also: Da gibt es keinen Automatismus, die "große Keule" rauszuholen, noch einen, dass das "Großalarm" auslöst.

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EugeneHKrabs  19.08.2024, 14:46
@Libertinaerer

Wieder was gelernt 😀👍🏻. Ich wollte auch nicht bezwecken, dass die FS „die große Keule“ rausholt. Nur finde ich trotzdem unangemessen und denke schon, dass das mal im Internat mit geeigneter Stelle besprochen werden kann.

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Libertinaerer  19.08.2024, 14:57
@EugeneHKrabs

Klar. Aber ich war nie in einem Internat, und stelle mir einfach mal vor, dass dort eine Nähe herrscht, die, nun ja, 24/7 besonders ist.

Als Internats-Laie, würde ich jedenfalls denken, dass ich als Betreuer 24/7 für alle da sein möchte.

Wenn man es darauf anlegt, und das Verhalten betrifft wirklich die Arbeitszeit, dann kriegt die Betreuerin ggf. eine Ermahnung. Oder gar eine Abmahnung. Oder auch den Hinweis, in der Öffentlichkeit "dezenter" zu sein. Oder gar nichts.

Kann ich nicht beurteilen - liegt an der Leitung und den konkreten, belegbaren Fakten.

Aber schlimmstenfalls hat man eben auch für den Rest des Aufenthalts eine angepisste Betreuerin, von der man bereits weiß, dass sie nicht zwingend unter allen Umständen "professionell" ist. ^^

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Wenn du dir so sicher bist dann würde ich halt an die höchste Instanz gehen und das mit dem DIrektor/Direktorin besprechen.

(Ich persönlich würde mich da aber einfach nur raushalten, gute Noten schreiben und "die sorgen sorgen sein lassen")