Geht das?

2 Antworten

So richtig geht das erst ab 15 Jahren. Bis dahin greift der Kinderschutz im Arbeitsgesetz auch bei Minijobs. Danach beginnt der Jugendschutz. Solange man noch als Kind im Arbeitsrecht bezeichnet wird, sind die Auflagen sehr hoch und es lohnt sich nicht wirklich ein Kind einzustellen.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/schueler/schueler_node.html

In dem Alter leider nicht - Erst mit 15 und dann wäre Bauhaus vermutlich wegen der Schwere der Ware eher nicht "die erste Wahl", wo man dich nimmt